Handy defekt. Wann darf ich mein Geld zurück verlangen?
Hallo,
ich habe seit Mitte Dezember 2013, ein neues Handy gekauft (noch neu auf dem Markt) und ist es vorgekommen das es nach 2 Monaten nicht mehr funktioniert hat, habe ich also ein neues gekriegt. Nun ist es schon fast August und mein Handy wurde mittlerweile 2 x zur Reparatur geschickt. Ohne Erfolg, es hat sich überhaupt nichts getan. Und ich habe keine Lust 50 € jeden Monat (Ratenzahlung ungefähr 2 Jahre) zu zahlen wenn es kaum funktioniert, also ich benutze ein Ersatz Handy weil das neue echt nicht geht. Kann ich mein Geld zurück verlangen? Weil HTC mir jetzt wieder eine Reparatur angeboten hat.
Danke
5 Antworten
HTC ist der Hersteller, dort greifen die dort geltenden Garantiebedingungen.
Du müsstest dich zwecks Reparatur an den Verkäufer wenden und die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) in Anspruch nehmen, dort hast Du nach dem zweiten erfolglosen Reparaturversuch des GLEICHEN Mangels weitere Möglichkeiten bis hin zur Rückabwicklung des Kaufes.
Jetzt nach 6 Monaten bist Du aber in der Beweispflicht, dass der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits vorhanden war.
Naja, jetzt nimm halt das Angebot von HTC an, wenn keine Reparatur möglich ist, bekommst Du von HTC vielleicht wieder ein neues Handy.
Das wäre jetzt der 3. Reparaturversuch, richtig? Ob du vom Kaufvertrag zurücktreten darfst weiß ich nicht, jedoch hast du Anspruch auf mindestens ein komplett neues Gerät.
"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."
Dies betrifft die Nacherfüllung gegenüber dem VERKÄUFER, der Fragesteller hat aber lt. Fragenbeschreibung die von HTC angebotene Garantie in Anspruch genommen, da greift dies von dir zitierte nicht.
Normalerweise bekommt man nach dem 3.mal umtauschen, ohne das der fehler behoben wurde, Geld zurück oder ein neues Gerät(war bei unserem HD reciever so)
Nach einer zweimaligen ergebnislosen Reparatur (muss also immer noch den selben Fehler aufzeigen) kannst du innerhalb der Garantie (meist 12 Monate) das Gerät zurückgeben oder ein gleichwertiges Ersatzgerät verlangen. Geh zu dem Verkäufer...
Die ewige Zauberfrage lautet: sind die Reparaturversuche dokumentiert (schriftlich) und hast Du den Verkäufer (schriftlich!) in Verzug gesetzt. Wenn nein, erübrigen sich weitere Antworten.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wandlung-des-Kaufvertrages---f179721.html