Handy am Steuer?

9 Antworten

Ich habe mal zufällig vor längerer Zeit eine Stellungnahme von einem Rechtsanwalt dazu gelesen :

Prinzipiell ist es nachträglich, wenn ein Polizist den Sachverhalt " Handy in der Hand..." feststellt und es dann so unkommentiert dokumentiert, sehr schwer den Vorwurf zu entkräften. Seine Erfahrung vor Gericht hat gezeigt dass die Urteile diesbezüglich häufig den Autofahrer belasten und verurteilen. Denn die Aussage eines Polizeibeamten was er gesehen und festgestellt hat haben ein hohes Gewicht.

Er empfiehlt daher schon direkt beim Anhalten durch die Polizei, Tatbestände und Umstände die gegen eine unbefugte Nutzung des Handys sprechen direkt anzusprechen und mit aufnehmen zu lassen. Z.B. plötzlich ist Handy aus der Tasche gefallen oder den Umstand dass man es tatsächlich nur in der Hand gehalten und nicht weiter benutzt hat...

Wenn ein Blitzer Foto den Beweis liefern soll hat es der angeklagte Fahrer einfacher. Denn ein Blitzer Foto zeigt nur eine Momentaufnahme, während der Polizist bestimmte Absichten und eindeutige Bewegungen mit der Bestätigung eines Kollegen vorlegen kann....

Das Handy in der Hand reicht aus für eine Ordnungswidrigkeit. Egal was ihr bei der Anhörung angebt, es gibt keinen Grund für die Polizei weshalb das Bußgeld nicht ausgestellt werden sollte.

Stempel es als Lehrgeld ab und lasst das Handy beim Fahren in der Tasche.

LG Knom


Bricoleur  04.11.2024, 09:48

Besorg Dir eine Freisprechanlage. Dann ist es fast unmöglich zu beweisen, daß Du telefoniert hast.

§ 23, Nr. 1a, Nr1.:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1.hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2.entweder
a)nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b)zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Diese Aussage im Gesetz ist eindeutig.

Da habt Ihr schlecht "recherchiert", es reicht schon aus, das Handy nur in der Hand zu halten.

Strafe akzeptieren und fertig.

Was muss der Fahrer auch das Handy in der Hand haben? Das sollte doch bekannt sein, dass das nicht erlaubt ist.