Handy?

2 Antworten

Eigentlich kann da nicht viel auf dich zukommen. Jeder Anwalt würde dich da raus holen. Sie hat es dir geschenkt also gehört es dir. Sonst hätte sie den „Diebstahl“ melden müssen. Das heißt du kannst es verkaufen. Aber ist nur so mein Gedanke habe da keine Rechtserfahrung

  1. kann man Geschenke nicht einfach zurückverlangen
  2. was ist das bitte für ein Geschenk wenn du es selbst abbezahlst? Da hättest du es dir doch selber kaufen und finanzieren können 🤦🏻‍♀️

Hast du es aus Angst verkauft?