Handwerksfirma verlangt am Ende doch mehr Geld?
Hallo, Bei uns wurden die Fenster gewechselt. Abgemacht war ein Festpreis von 1200€. Leider haben die irgendwie falsch gemessen, zumindest hat das ganze Fenster dann nicht reingepasst. Es war zu Hoch und nicht breit genug. Man musste also die Fensterbank nach unten setzen und seitlich ein paar Steine einsetzen. Jetzt haben die Handwerker ganze 3 Tage daran rumgewerkelt. Am Ende heißt es, dass es dann doch 2000€ Kosten soll, wegen der Absetzung der Fensterbank ua.
Muss ich das jetzt zahlen?
9 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
Festpreis - wie die die Fenster einsetzen kann dir egal sein.
Wurdest du über etwaige Mehrkosten in Kenntniss gesetzt? Nein - Festpreis zahlen und vergessen.
Die Schuld liegt bei demjenigen der die Fenster gemessen hat. --- Hoffentlich nicht DU!
Die Fa hätte auch ein neues Fenster bestellen können
nennt sich Unternehmerrisiko
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
du hast es schriftlich vorliegen - der Fensterbauer muss wenn, versuchen das Geld einzuklagen - dazu muss er beweisen, dass er dich bzgl. Mehrkosten aufgeklärt hat. Schriftlich mit DEINER Unterschrift
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/4_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Hast du denn schriftlich zugestimmt, dass du die Extra- Kosten übernimmst?
Wenn nein, dann sehe ich keine Chance für den Handwerker. Er ist schließlich ein Fachbetrieb und wenn der zu blöd ist ein Fenster auszumessen, dass soll er den Laden dicht machen und nicht deren Kunden für sein Versagen blechen lassen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/SailorRipley/1510863076051_nmmslarge__500_15_810_810_deee482b3639ea8b1ecd7b3f91d3a54d.jpg?v=1510863076000)
Kommt auf den Vertrag an, da gibt es genügend Fallstricke, verschiedene Vertragsgestaltungen und -grundlagen (VOB, BGB usw.).
Wenn Du noch nicht gezahlt hast und der Meinung bist, Dein Vertrag gibt das her, zahle nicht und laß Dich schlimmstenfalls verklagen. Dafür dürfen im Vertrag aber keine Klauseln stehen, die eine Ausweitung der ursprünglichen Arbeiten ermöglichen. Auch nichts von "Aufmaß kundenseits" u. ä.! Nichts von eventuell anfallenden Zusatzarbeiten usw.
Wenn Du außerdem während der Arbeiten nichts unterschrieben hast, was denen den Auftrag gibt oder so klingen könnte, Mehrarbeit zu leisten, müßtest Du raus sein.
Er muß dann das Geld einklagen. Das muß er begründen. Wenn im Vertrag und auch sonst dazu nichts steht, platzt er in 1000m Höhe.
Handwerker! Ich habe in den letzten Jahren zu 99% nur schlechte Erfahrungen mit deutschen Handwerksfirmen gemacht! Gutachter, Anwälte, Geld hinterherrennen, ... Unser Recht haben wir bekommen, aber mit viel Streß, Klagen, Anwaltsterminen, Schreibkram ... Eigentlich kann man keine größere Baumaßnahme mehr beauftragen, ohne vorher einen Baugutachter oder RA den Vertrag prüfen zu lassen! Und ab 10.000 € lohnt sich das immer!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Richtig gesagt, man hat nur Probleme, wenn man eine größere Maßnahme plant... ähnliches habe ich auch erlebt...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hallo,
die Handwerker hätten gefälligst das Fenster richtig messen sollen!
Du hast dich auf den ganzen Schmarren eingelassen, also mußt du zahlen. Die haben dir womöglich ein Fenster angedreht, der auch woanders nicht gepaßt hat!
Handwerkertricks eben.... In Zukunft lehne einfach das defekte Teil ab, und zwar schriftlich... du bist nicht verpflichtet auf so ein hirnrissiges Geschäft einzugehen!!!
Emmy
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Auch wenn er zulässt, die MAuern zu ändern, bedeutet das nicht, das er die Kosten tragen muss.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ramay1418/1568653361119_nmmslarge__0_0_273_273_cc7b7b58a87c2164dec658bb394a4386.jpg?v=1568653361000)
1. Wenn das Fenster zu hoch und nicht breit genug war, hätte ich es mal um 90° gedreht ;-)))
2. Wenn ein Festpreis ausgemacht war, gilt der.
3. Selbst wenn es nur ein KV war, darf der nur um einen bestimmten Prozentsatz überschritten werden (10%, 15%?), käme also nicht an die 2.000 Euro dran.
4. Was unverständlich ist: Wer hat die Fensteröffnung wirklich ausgemessen? Messungen sollten immer von dem ausführenden Betrieb gemacht werden und dann im KV oder der Leistungsbeschreibung aufgeführt sein.
Natürlich darfst Du auch selbst (zur Kontrolle) die Öffnung für Dich ausmessen, aber die Daten sollten nicht dem Betrieb als Basis dienen.
5. Warum wollte man das Fenster mit Gewalt einbauen? Man hätte ja auch ein neues Fenster herstellen können!
6. Schreibe die Firma an, dass Du den vereinbarten, unstrittigen Festpreis bezahlst und die Differenz erst noch geklärt werden muss. Bitte dazu um eine schriftliche Erklärung des Zustandekommens.
7. Aber mein ultimativer Ratschlag (ist eigentlich doch immer das gleiche Verfahren): Wende Dich an die Verbraucherberatung. Kostet ein paar Euro, ist aber weit weit weniger als die jetzige Differenz in der Rechnung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hoffentlich liegt dir das Angebot mit dem Festpreis schriftlich vor. Dann hat man dich ja sicherlich gefragt, ob du damit einverstanden bist, dass das Fenster auch etwas größer sein darf. Und schon ist es ein anderer Auftrag. Denn die ausführende Firma hätte ja auch ein neues Fenster in der ausgemessenen, richtigen Größe bestellen und einbauen können. Ich würde, wie ramay1418 bereits gut beschrieben hat, so vorgehen: Firma anschreiben, dass es ja der Fehler des Unternehmens war und nicht du das falsche Maß angegeben hast. Letztendlich wäre, wenn du auf das alte Maß bestanden hättest, die Bestellung eines neuen Fensters ja für das Unternehmen teurer geworden. Zahl den vereinbarten Preis, schreib, dass du aus den o. g. Gründen nicht bereit bist mehr zu bezahlen und wenn sie sich damit nicht abfinden, kannst du immer noch zur Verbraucherberatung oder zu einem Rechtanwalt gehen.
Die Leute, die es mühsam eingebaut haben, haben es auch vermessen.