Handlungsfreiheit Willensfreiheit?
Wie hängen die beide zusammen? Ein Mensch kann wollen, aber bspweise weil er gelähmt ist, kann er nicht handeln und dies nicht verwirklichen. Dann ist die Willensfreiheit unabhängig von der Handlungsfreiheit. Aber andersherum geht es logischerweise nicht.
Und dann hab ich noch ein Spruch, der mich noch mehr verwirrt.
"Ein Mensch kann zwar tun, was er will, aber nicht wollen, was er will."
Ich freue mich über eure Ideen.
2 Antworten
Ich habe dazu folgendes gelesen: es gibt beim Menschen zwei unterschiedliche Sorten des Willens. Zum Beispiel: jemand will abnehmen, das ist ein "abstrakter" Wille. Nun sieht er aber etwas Leckeres zu essen, und will das in diesem Moment haben. Das ist ein "konkreter" Wille.
Vielleicht isst er es, dann hat er seinen konkreten Willen erfüllt, aber ein schlechtes Gewissen, weil er seinen abstrakten Willen (Abnehmen!) nicht erfüllt hat.
Vielleicht isst er es auch nicht, dann ist sein Abnehm-Wille zufriedengestellt. Aber sein konkreter Wille ist nicht befriedigt (Hunger hat er ja immer noch).
Das erschien mir sehr plausibel.
Wir haben oft verschiedene Arten des "Willens" in uns.
"Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust.“ (Faust, frei nach Goethe).
Mir gefällt diese Herangehensweise, weil man damit verschiedene Interpretationen der Willensfreiheit (die Schopenhauersche und andere...) miteinander vereinbaren kann.