Handlungsfreiheit und Willensfreiheit?

2 Antworten

Alleine mit der Konzentration auf die Begriffe "Handlung" und "Willen" und deren Differenz sollte das beantwortet sein.

Der Wille kann flexibel, aber unfrei sein, wie bei Tieren, die Ziele verfolgen, und sich nicht aussuchen können, ob sie diese Ziele verfolgen wollen, oder nicht. Stattdessen können sich Tiere überlegen, wie sie ihre Ziele verfolgen.

Der Mensch kann es sich aussuchen, ob er ein Ziel wählt, oder nicht, oder ein anderes stattdessen, und er kann sich fragen, ob die Verfolgung solcher Ziele im allgemeinen gut oder falsch ist, und Zwecke bestimmen.

Hierdurch ist der Mensch relativ, nämlich positiv frei, bestimmte Dinge zu tun, und negativ frei, also frei von bestimmten Zwängen, oder Unfreiheiten, oder Nachteilen.

Willensfreiheit bedeutet, den eigenen Willen bestimmen zu können, d.h. das eigene Wollen zu wollen, oder nicht zu wollen.

Willensfreiheit bedeutet die Beherrschung des Affekts, der der einfache Wille ist.

Normalerweise bleiben Verheiratete verheiratet, weil sie einander wollen wollen, und lassen sich nicht scheiden, sobald die erste Liebe verflogen ist, und der erste Krach ausbricht. Ansonsten hätte beide nur aus Affekt geheiratet, weil sie gerade etwas wollten, danach aber nicht mehr.

Handungsfreiheit bedeutet die Freiheit, in bestimmter Weise auch handeln zu können.

Entscheider brauchen Willensfreiheit, und Akteure brauchen Handlungsfreiheit.

Hätte ein Entscheider keine Willensfreiheit, er würde ständig die falschen Entscheidungen treffen, bspw. durch einen kranken, perversen Willen.

Akteure brauchen Handlungsfreiheit, um die Entscheidungen umsetzen zu können.