Sofern das Handy nicht vor mehr als 2 Jahren gekauft wurde, wovon ich hier ausgehe, so kannst du diesen Mangel dem Verkäufer anzeigen und im Rahmen der Gewährleistung Nacherfüllung verlangen. Das heißt du lässt es reparieren oder bekommst ein neues. Das Wahlrecht liegt bei dir und könnte nur versagt werden, wenn ein neues Xperia für den Verkäufer beispielsweise unverhältnismäßig teuer wäre.
Selbst rum basteln würde ich lassen...