HALOOOOOO ich habe eine lange Frage bezüglich Kinderpornografie in Whatsappgruppen...?


23.08.2021, 20:04

Ergänzung: Könnte die Polizei Handys von meiner Familie oder von mir wegnehmen und kontrollieren?

5 Antworten

Wenn Du damals 13 warst dann wärst du da strafrechtlich nicht belangbar, da du zu dem Zeitpunkt als das passiert ist noch nicht strafmündig warst.

Es kommt jetzt darauf an ob du dieses Handy mit Simkarte verkauft hast und diese Simkarte auf dich registriert war (soweit ich weiß ist dies seit einigen Jahren verpflichtend). Wenn diese Simkarte auf dich registriert war war es sehr leichtsinnig die auch zu verkaufen, da andere Menschen damit Unfug oder kriminelle Dinge treiben können und dir die Schuld heute zuschieben könnte (wenn du heute 15 Jahre alt bist)

Des Weiteren glaube ich nicht dass man alle Menschen dort verurteilen wird die in dieser Gruppe waren und dort nicht mitgewirkt haben sondern in diesen Mist reingezogen wurden. Kommt aber auch darauf an wie lange man noch in der Gruppe war nachdem diese Missstände aufgetreten sind.

Jedoch könnte es dazu führen dass man diese Gruppenmitglieder (einschließlich dich) jetzt genauer im Auge behalten wird.


trippy794 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 20:11

Die Sim Karte wurde nicht mit dem Handy verkauft. Und doch ich glaube man wird alle Menschen in dieser Gruppe verurteilen weil schon der Besitz von so Inhalten strafbar ist.

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RisingSun91  23.08.2021, 20:13
@trippy794

Wenn dein WhatsApp die automatische Downloadfunktion aktiviert hatte für Inhalte wie Bilder oder Videos dann könnte das tatsächlich als Besitz gelten.

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trippy794 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 20:22
@RisingSun91

es war nicht aktiviert aber das kann ich ja nicht beweisen😬

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RisingSun91  23.08.2021, 20:42
@trippy794

Ja das wird schwierig, am besten muss man solche Gruppen umgehend verlassen dieses Material falls es auf dem Handy gespeichert wurde löschen und diese Gruppe selbst der Polizei melden. So kann man sich den meisten Ärger ersparen

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Die Frage ist doch, was sie Dir vorwerfen. Es ist nicht strafbar in so einer Gruppe zu sein. Man muss schließlich nichtmal aktiv beitreten, sondern kann einfach hinzugefügt werden ohne es überhaupt zu wollen.

Strafbar wäre es nur, wenn Du dort Bilder herunterladen hast und damit im Besitz von Kinderpornographie wärst.

Sollte da von Seiten der Polizei ein Strafverfahren gegen Dich eröffnet werden, bekommst Du das entsprechend per Post. Dann solltest Du Dir unbedingt einen Anwalt nehmen. Der wird vermutlich recht leicht die Einstellung erwirken können, wenn Du glaubhaft darlegen kannst, dass Du diese Nummer zum Tatzeitpunkt gar nicht mehr genutzt hast und dementsprechend überhaupt keinen Zugriff auf die entsprechenden Bilder hattest.

Lustige geschichte mit ernstem hintergrund...du glaubst doch selbst nicht das die polizei euch anruft u quasi warnt damit ihr noch beweise vernichten könntet...aber selbst wenn doch,natürlich darf die Polizei handys bei verdacht einkassieren...vielleicht wollten sie dafür ja nen termin machen???😂😂😂


trippy794 
Beitragsersteller
 25.08.2021, 02:37

Was wollen wir da denn für Beweise vernichten das ganze ist doch schon alles geschehen und das Handy und die Nummer ist doch schon weg? Und wieso sollten sie mein Handy einsammeln wenn gar keine Gefahr mehr für die Zukunft besteht. Die Gruppe gibt es ja nicht mehr außerdem ist es ja ein komplett anderes Handy auf dem die Bilder nicht sein können.

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ich denke nicht ist ner alten freundin auch mal passiert

Lg Soja

Strafbar für dich nicht, sondern für die Erwachsenen in dieser Gruppe.