Hallo meine Frage geht um die Zukunft und wie ich weiter machen soll?
Hallo ich und meine Partnerin haben uns ein Ziel dieses Jahr am 1.8 zusammen zuziehen. Wir sind beide 17 Jahre alt und meine Freundin wird 18 im August und ich im September. Wir suchen schon seit märz eine Wohnung ohne Erfolg. Wir griegen nur absagen oder keine Antwort zurück . Ich und meine Partnerin möchten sehr gerne zsm ziehen weil sie wohnt in einer WG und es ist schwierig für sie da und wir leben in einer Fernbeziehung. Unser Ziel ist es nach Amberg zu ziehen, ich mache eine Ausbildung als Verkäufer ab 1.9 und meine Freundin schulische Ausbildung. Ich verdiene gutes Gehalt für eine Ausbildung mit 1150€ brutto und habe Bürgergeld und BAB beantragt das einzigste Problem ist nur noch die Wohnung und ich und meine Partnerin verzweifeln schon wir haben nur noch 4 Wochen Zeit und haben keine Ideen mehr und fragen nach Hilfe denn wenn wir keine Wohnung bekommen wird es nichts mit meiner Ausbildung was soll ich tun?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Beschränkt Geschäftsfähige bedürfen bei Abschluss eines Mietvertrages der Zustimmung der Eltern. Sie kann SchülerBafög und Kindergeld beisteuern und du Ausbildungsgehalt, BAB und Kindergeld. Das ergäbe etwa 2000€ dazu käme eventuell noch der Unterhalt der Eltern in unbekannter Höhe. Wohngeld im Nachgang?
Sinnvoller wäre es, dass ein solventes Elternteil den Mietvertrag abschließt und auch die Kaution beibringt. 2ZKB in Ambeg über Google aufrufen, es sind Angebote vorhanden....
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Da ihr beide noch nicht mal einen Vertrag schließen könnt, müsst ihr euch nicht wundern, dass ihr wenig oder gar keine Angebote bekommt.
Ein Vermieter will natürlich eine gewisse Garantie, dass ihr auch dauerhaft die Miete zahlen könnt ( und wollt). Auch muss man bei 18-Jährigen ja damit rechnen, dass sie sich in einem halben Jahr vieleicht wieder trennen.
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Ein Ausbildungsvertrag zählt kaum da du damit unter der Pfändungsgrenze verdienst
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Ein Azubi-Gehalt, das nicht mal an die Pfändungsfreigrenze reicht, ist KEIN ausreichendes Einkommen.
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So hart es auch ist, aber ich würde euch auch keine Wohnung geben.
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Mit dem Einkommen wird das nichts mit einer Wohnung, zumindest ohne einen Bürgen.
Ich habe ein Ausbildungsvertrag aber fragen nicht danach