Hallo meine Frage geht um die Zukunft und wie ich weiter machen soll?

4 Antworten

Beschränkt Geschäftsfähige bedürfen bei Abschluss eines Mietvertrages der Zustimmung der Eltern. Sie kann SchülerBafög und Kindergeld beisteuern und du Ausbildungsgehalt, BAB und Kindergeld. Das ergäbe etwa 2000€ dazu käme eventuell noch der Unterhalt der Eltern in unbekannter Höhe. Wohngeld im Nachgang?

Sinnvoller wäre es, dass ein solventes Elternteil den Mietvertrag abschließt und auch die Kaution beibringt. 2ZKB in Ambeg über Google aufrufen, es sind Angebote vorhanden....

Da ihr beide noch nicht mal einen Vertrag schließen könnt, müsst ihr euch nicht wundern, dass ihr wenig oder gar keine Angebote bekommt.

Ein Vermieter will natürlich eine gewisse Garantie, dass ihr auch dauerhaft die Miete zahlen könnt ( und wollt). Auch muss man bei 18-Jährigen ja damit rechnen, dass sie sich in einem halben Jahr vieleicht wieder trennen.


Kevino883lo 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 12:33

Ich habe ein Ausbildungsvertrag aber fragen nicht danach

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dancefloor55  03.07.2024, 12:35
@Kevino883lo

Ein Ausbildungsvertrag zählt kaum da du damit unter der Pfändungsgrenze verdienst

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DerHans  03.07.2024, 12:35
@Kevino883lo

Ein Azubi-Gehalt, das nicht mal an die Pfändungsfreigrenze reicht, ist KEIN ausreichendes Einkommen.

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So hart es auch ist, aber ich würde euch auch keine Wohnung geben.

Mit dem Einkommen wird das nichts mit einer Wohnung, zumindest ohne einen Bürgen.