Hallo liebe Community, was bedeuten die Verben "vorführen" und "einlegen" im Zusammenhang mit "Beschwerde"?
Er hat seine Beschwerden vorgeführt
Er seine Beschwerde eingelegt
5 Antworten
Ohne "seine".
Beschwerde einlegen = sich offiziell auf schriftlichem Wege beschweren
Er hat Beschwerde eingelegt.
Er hat (seine) Beschwerde eingelegt.
Das 'seine' kann man weglassen, wenn es sich z.B. um das Rechtsmittel der Beschwerde handelt.
'Vorgeführt' hab ich in dem Kontext noch nie gehört.
Hallo,
eine Beschwerde wird ein- oder vorgelegt, vorgebracht oder vorgetragen. Vorführen ist hier aber m. E. das falsche Verb.
AstridDerPu
Man kann z.B. ein Pferd bei einer Ausstellung vorführen, nicht aber eine Beschwerde.
Er kann einen Widerspruch einlegen aber keine Beschwerden.
Ich glaube man könnte auch sagen:
Sie haben bei der Stadtverwaltung eine Beschwerde gegen den Bau einer neuen Straße eingelegt
"Vorgeführt" habe ich noch nie gehört oder gelesen. Vermutlich ist "vorgebracht" gemeint.
Mal wieder Amtsdeutsch. Hier würde ich erwarten, dass es einen "mündlichen Vortrag" durch den Beschwerdeführer gab.
Eine Beschwerde "einlegen" geschieht normalerweise schriftlich.
Gruß, earnest
danke dir. Und wie siehts aus mit "Beschwerde erheben"?
Ja war ein Tippfehler. danke
Er hat seine Beschwerde eingelegt= Er hat seine Beschwerde eingereicht?