Hallo, ich habe eine Frage kann Azubi fristlos kündigen?
Ich bin gerade Azubi, ich wollte immer an deutsche Uni studieren und habe ich geschaft,gestern habe ich eine Zulassung von dem Studienkolleg bekommen aber fange ich mit dem Studium ab 20.09 an, ich bin verwirrt. ich habe keine Ahnung , was ich machen kann.
Bist du noch in der Probezeit, bzw. hast du überhaupt schon mit der Lehre angefangen.
Nein, ich bin nicht mehr in der Probezeit
5 Antworten
Bist du noch in der Probezeit? Wenn ja, kannst du gemäß § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Sollte die Probezeit schon um sein, geht das hingegen nicht mehr. Da bräuchte es für eine fristlose Kündigung massive, heftige Gründe. In diesem Fall solltest du dann mit deinem Ausbildungsbetrieb über einen Aufhebungsvertrag reden.
Leider bin ich nicht mehr in der Probezeit, Danke für die Antwort
Jeder Azubi hat die Möglichkeit einer ordentlichen, fristgerechten Kündigung. Wer davon Gebrauch machen möchte, etwa um die Berufsausbildung abzubrechen oder den Beruf zu wechseln, muss eine vierwöchige Kündigungsfrist beachten.
Das ist die gesetzl Möglichkeit, kannst es nochmal genau unter dem Link nachlesen:
https://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/kuendigung-ausbildung-kuendigen/
Innerhalb der Kündigungsfrist kündigen oder den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten.
Klar kannst du kündigen, aber du musst das erst mit deinem Arbeitgeber klären:) Und mit den ganzen Dokumekten kannst du dann kündigen:)
Ja, am besten kündigen