Hallo. Ich habe ein Auto in Deutschland gekauft mit einem Gewindefahrwerk. Ich wohne aber in Belgien. Muss ich das in Belgien wieder erneut eintragen?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Booooman/1696746775697_nmmslarge__0_0_225_225_e90e21b3d3b0fa1d33f6e3dda80170d9.jpg?v=1696746776000)
Wenn das Auto in Belgien zugelassen ist, muss es auch dort eingetragen werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/4_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wir leben in der EU. Das Gewindefahrwerk mit seinem Gutachten gilt auch in der EU. Wird es in einem EU Mitgliedsland abgenommen und ist eingetragen, ist das so in einem anderen zu ĂĽbernehmen und gĂĽltig. Mit der Ăśbersetzung kann es Probleme geben. In die belgische ZB I muss das belgisch stehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn das GEwindefahrwerk eingetragen ist dann ist es eingetragen und fertich.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
das Gewindefahrwerk ist in Deutschland auf dieses Auto eingetragen.