Hallo habe in Kleinanzeigen ein iPhone von privat gekauft und möchte unbedingt auch die Ware. Er will es wohl an einen anderen verkaufen?
Hallo habe in Kleinanzeigen ein neues iPhone von privat gekauft und möchte unbedingt auch die Ware.
Inzwischen haben wohl auch andere das Angebot gesehen und mehr geboten. Er hat mir angeboten das Geld zurück zu zahlen Das will ich aber nicht, sondern die Ware. Es ist wirklich ein Schnäppchen.
Es kam ja ein gültiger Kaufvertag zustande. Wenn ich die Ware nicht erhalte kann ich dann das gleiche Gerät neu kaufen und die Differenz zwischen dem Angebot Kleinanzeigen und Neukauf vom Verkäufer zurück verlangen?
Es ärgert mich sehr das hier gedacht wird man kann in Kleinanzeigen alles machen es gelten keine Rechte und Pflichten. Man hat aber einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen durch Angebot und Annahme.
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LouPing/1651355252259_nmmslarge__0_0_454_454_76acd3989188937622efa70c4ff9347d.jpg?v=1651355252000)
Eine uralte Masche eBay war seit Jahren davor die Kaufabwicklungen solcher Geräte ausschließlich online durchzuziehen. Auf die angeblichen **besonderen Schnäppchen** fallen trotzdem Leute immer wieder rein. Mit etwas logischem denken würde man sich fragen warum ausgerechnet hochwertige Geräte besonders günstig verkauft werden sollten.
Geh mal davon aus dass der Typ gar kein iPhone besitzt, er bietet ein Gerät zum Kauf an kassiert und ab. Das Geschäft zieht er mehrmals am Tag ab. Nicht selten sitzen die Täter im Ausland.
Klar kannst du Anzeige erstatten und Schadensersatz fordern, hat er aber nichts dann bekommst du auch nichts.
https://www.gutefrage.net/frage/kleinanzeigen-iphone-betrug
https://www.gutefrage.net/frage/iphone-kauf-kleinanzeigen-betrug
Escgibt massenweise solcher Beiträge hier, es ist gar nicht so unwahrscheinlich dass seine Opfer sich hier über den Weg laufen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Anzeige in Kleinanzeigen ist kein Angebot, sondern eine Aufforderung an interessierte Käufer, selbst ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Wäre es nämlich ein Angebot und 20 Interessenten möchten es haben, dann hätten 19 davon Rechte aus Schadensersatz.
Wenn Du ein Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages abgibst, zB durch die Anfrage ob er es Dir verkauft, dann muss er dieses Angebot annehmen oder ablehnen. Wenn er dann zu Dir sagt: ja, ok, überweise das Geld auf ......, dann gilt das Angebot durch ihn als angenommen.
Er wird ja wohl kaum sagen: überweise mir das Geld aber ich nehm Dein Kaufangebot nicht an.
Bevor Du Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangst, musst Du ihm vorher Gelegenheit zur Erfüllung durch Fristsetzung geben.
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Da du anscheinend bereits bezahlt hast, ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
Der Verkäufer hat dir die Ware auszuhändigen.
Aber ich glaube, dass die Ware nicht existiert und das Geld nicht zurück kommt.
Wenn du der Rücküberweisung zustimmst, wird er immer neue Geschichten finden, bis er die Masche auch bei den anderen Käufern ausgereizt hat, danach löscht er sein Angebot, Nutzerkonto und blockiert alle geprellten Kunden.
Immer super vorsichtig mit "zu schön um wahr zu sein"-Angeboten. Die sollen nur "Geldspender" anlocken.
Auf welche Art hast du bezahlt? (Überweisung, Paypal W&D, Paypal F&F)
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Weil du das iPhone zuerst gekauft hast, hat er jetzt ein Problem, wenn er es nicht abgibt. Er muss beweisen, dass er es schon vorher verkauft hat, ansonsten bist du im Recht. Schreib ihm das einfach mal so.
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Ja irgendwie muss er ja seine Lage ihm rüberbringen, sonst checkt er es nicht (denke ich mal). Aber man muss es ja nicht genau so schreiben, man kann es ja noch bisschen ändern.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es ist doch auch absolut unwichtig wer zuerst dran war. Wenn der Verkäufer mit mehreren einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, muss er alle Kaufverträge erfüllen. Wenn er nur ein Gerät hat ist es sein Problem.
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Das schon, ihm allerdings nicht noch Anregungen liefern, wie er womöglich den eigentlich wirklichen Käufer "verscheucht", weil dieser evtl. keine Lust auf einen langwierigen Rechtsstreit haben wird.
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Es kam ja ein gültiger Kaufvertag zustande.
Richtig. Daran hat sich der Verkäufer zu halten. Die besseren Angebote sind nicht dein Problem.
Wenn ich die Ware nicht erhalte kann ich dann das gleiche Gerät neu kaufen und die Differenz zwischen dem Angebot Kleinanzeigen und Neukauf vom Verkäufer zurück verlangen?
So läuft das nicht. Wenn du dir selbst ein neues kaufst, ist das deine Sache. Der Verkäufer muss den Kaufvertrag erfüllen. Wenn er das nicht macht, musst du dich an einen Anwalt wenden.
Das würde ich nicht erwähnen, ich wette sonst findet sich ganz schnell ein Käufer als Zeuge, der das blaue vom Himmel erzählt, um das iPhone zu kriegen.