Halbwaisenrente wenn Elternteil im Ausland gearbeitet hat?
Mein Vater ist vor fünf Jahren verstorben, sowohl er als auch ich sind deutsche Staatsbürger, ich bin aber im Ausland geboren und bin erst seit ein paar Monaten (zum ersten mal) nach Deutschland gezogen und möchte die Halbwaisenrente beantragen. Ich bin über 18 und gehe zur Schule.
Was mir Bedenken gibt ist dass mein Vater seit meiner Geburt und bis seinem Tot im Ausland (Frankreich) als Selbständiger gearbeitet hat.
Hat dies Auswirkungen auf den Antrag, wenn ja welche? Ich habe bis jetzt im Internet keine wirklichen antworten gefunden.
Ich freue mich über jede Hilfe!
5 Antworten
Es kommt darauf an, ob dein Vater einen eigenen Rentenanspruch erworben hat. Daraus berechnet sich dann deine Halbwaisenrente. Die Rentenansprüche, die er in Frankreich ggf. erworben hat, werden dabei berücksichtigt.
Stelle einfach einen Antrag und die Rentenversicherung wird das prüfen.
Bekommt deine Mutter eine Witwenrente, oder waren deine Eltern nicht verheiratet?
Wenn sie den Antrag stellt, kann sie ggf. eine Witwenrente bekommen, denn sie war ja nicht geschieden und damit ist sie Witwe. Dabei spielt es keine Rolle, wo sie wohnt.
Den Antrag kann sie bis zu 12 Monaten rückwirkend stellen. Wenn sie es in diesem Zeitraum nicht tut, beginnt der Anspruch ab dem Antragsmonat.
wenn, in Frankreich. dort war der Lebensmittelpunkt.
und bis seinem Tot im Ausland (Frankreich) als Selbständiger gearbeitet hat.
auch in Dland können sich Selbstständige von der Rente befreien lassen. damit dürfte kein Anspruch bestehen.
näheres kann dir aber Meldungen | Waisenrente: Wann wird sie gezahlt, wann sie entfällt | Deutsche Rentenversicherung näheres sagen
Wenn er keine Rentenbeiträge bezahlt entsteht weder Witwen noch Halbwaisenrentenanspruch
Rentenbeiträge hat er bezahlt, aber in Frankreich, wo er auch Steuerpflichtig war
Dann kannst du ja in Frankreich anfragen ob Ansprüche bestehen bzw. auf der deutschen Rentenversicherung via EU Recht.....
Antrag stellen und "ausprobieren".
Das müsste ja feststellbar sein, ob dein Vater Beiträge bei der französischen Rentenversicherung gezahlt hat. Bekommt deine Mutter denn Witwenrente?
Wenn er in Deutschland KEINE Beiträge geleistet hat, gibt es auch keine Hinterbliebenenrente.
Meine Eltern waren zwar verheiratet aber (nicht geschieden) getrennt und meine Mutter wohnte zu dem Zeitpunkt des Todes schon in der Schweiz und hat (glaube ich) deswegen keine Witwenrente bekommen.