Haftung des Autohändlers?
Habe vor 2 Wochen einen Pkw bei einem Händler gekauft. Nun ist es so, dass plötzlich beim Einschalten der Zündung alles tot ist, also nichts aufleuchtet.
Ist der Händler verpflichtet, das zu beheben oder muss ich eruieren, was das bedeutet? Falls die Batterie hin ist, hätte ich Anspruch auf Ersatz?
6 Antworten
Da hat wohl die altersschwache Autobatterie den Geist aufgeben.
Schau mal nach wie alt die Batterie ist. Ist sie über 5 Jahre alt:
Dann wäre es Zeit für einen Austausch.
ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass eine gebrauchte Autobatterie durch eine Gewährleistung geschützt würde. Es ist halt ein Verschleissteil.
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB
Und im Übrigen kennt das BGB keine "Verschleißteile", auch wenn das immer wieder gerne behauptet wird.
Batterie tot? Dann haftest Du ganz alleine...
Du hast beispielsweise irgend ein Stromverbraucher angelassen.
Die Batterie ist ein Verschleißteil und Verschleiß ist kein Teil einer Gewährleistung, genausowenig wie die Bremsen...
Schau in den Vertrag rein, den Du vor Unterschreibung durch gelesen hast
Starterbatterie ist normaler Verschleiß, also würd ich mal sagen: ist ausgenommen, es sei denn Du hast ne Garantie mit abgeschlossen, dann könnte die mit inkludiert sein und ob dem so ist siehst Du in den separaten Garantiebedingungen
Nein, keine Garantie, nur übliche Gewährleistung. Aber Danke.
Das weißt du am besten, du hast den Vertrag ja unterschrieben.