Hafte ich, wenn ich Schrauben beim Fahrradfahren auf der Straße verliere für Platte reifen und wie will man das nachweisen?
Und wie ist das generell, wenn jemand etwas auf der Autobahn verliert, durch unzureichende Ladungssicherung und es zu einer Sachbeschädigung kommt.
Das kann man in der Regel ja nicht nachweisen, wer das verloren hat.
2 Antworten
Also da sind Fahrrad und Auto völlig verschieden.
Bei Kraftfahrzeugen gibt es nach §7 StVG die Halterhaftung:
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html
Abfallende Teile sind hier verschuldensunabhängig von der Halterhaftung erfasst. Man spricht hier auch von einer Gefährungshaftung.
Ganz anders bei einen Fahrrad, das ja gerade kein Kraftfahrzeug ist. Hier gibt es keine Halter- oder Gefährdungshaftung, sondern nur eine verschuldensabhängige Haftung. Das heißt allein die Tatsache, das die Schraube von Ihrem Fahrrad stammt reicht gerade nicht aus um sie in Haftung zu nehmen. Vielmehr muß nachgewiesen werden, das Sie fahrlässig gehandelt haben.
Und wie ist das generell, wenn jemand etwas auf der Autobahn verliert, durch unzureichende Ladungssicherung und es zu einer Sachbeschädigung kommt.
Dann haftest du für den entstandenen Schaden, beziehungsweise deine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bei Vorsatz kann deine Versicherung Schadensersatz von dir verlangen.
https://www.ra-kotz.de/verkehrsunfall-durch-verlust-von-gegenstaenden-von-anhaenger.htm