Hafte ich, wenn ich Schrauben beim Fahrradfahren auf der Straße verliere für Platte reifen und wie will man das nachweisen?

2 Antworten

Also da sind Fahrrad und Auto völlig verschieden.

Bei Kraftfahrzeugen gibt es nach §7 StVG die Halterhaftung:

(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html

Abfallende Teile sind hier verschuldensunabhängig von der Halterhaftung erfasst. Man spricht hier auch von einer Gefährungshaftung.

Ganz anders bei einen Fahrrad, das ja gerade kein Kraftfahrzeug ist. Hier gibt es keine Halter- oder Gefährdungshaftung, sondern nur eine verschuldensabhängige Haftung. Das heißt allein die Tatsache, das die Schraube von Ihrem Fahrrad stammt reicht gerade nicht aus um sie in Haftung zu nehmen. Vielmehr muß nachgewiesen werden, das Sie fahrlässig gehandelt haben.

Woher ich das weiß:Recherche