Hafte ich dafür bei früher rausgeschicktem Artikel Kleinanzeigen? käufer hat nicht überwiesen?

3 Antworten

Haften ist vielleicht etwas zu viel gesagt, aber natürlich ist die Ware weg, und Du darfst jetzt Deinem Geld nachlaufen.

Du hast sämtliche Rechte aus Eurem Kaufvertrag, zB die Käuferin auf Zahlung zu verklagen.

Im Allgemeinen fordert man die Schuldnerin zunächst per Einschreiben zur Zahlung auf, und setzt eine angemessene Frist (idR 14 Tage).

Zwischen dir und dem Käufer ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag Zustande gekommen!

Du möchtest wissen:

habe ich jetzt noch rechte?

Selbstverständlich. Beim Kaufvertrag spricht man eher von Ansprüchen.

Die Rechtslage

§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Gut zu wissen: Das du die Ware vor der Bezahlung verschickt hast, spielt überhaupt keine Rolle. Durch den Versand hast du den Vertrag erfüllt.

Du solltest dem Käufer eine Zahlungsfrist setzen!

Eine einfach Formulierung könnte in etwa so aussehen:

Sehr geehrte Frau [Name Käuferin],

am [Datum Verkauf] ist zwischen uns ein wirksamer Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande gekommen.

Sie haben mich über die Überweisung an mein Konto getäuscht.

FRISTSETZUNG (7-Tage-Frist mit heutigem Datum)

Ich setze Ihnen hiermit deine Zahlungsfrist [5-7 Tage] bis zum

13.11.2023.

Kann ich nach Fristablauf keinen Zahlungseingang feststellen, werde ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen und mit der Beitreibung meiner Ansprüche beauftragen.

Die Anwaltskosten werde ich Ihnen als Verzugskosten in Rechnung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name]

Gut zu wissen:

Bei einem fruchtlosen Fristverlauf befindet sich der Schuldner im Verzug. Der Gläubiger kann einen Anwalt hinzuziehen und die Kosten dem Schuldner in Rechnung stellen.

Nachdem sich die Zahlungspflicht der Käuferin recht einfach feststellen lässt, stellt sich die Frage, ob die vorgetäuschte Überweisung bereits strafrechtliche Voraussetzungen erfüllt? Etwa Betrugsabsichten.

Mein verkaufter Artikel wurde nicht bezahlt.

Tipp von Kleinanzeigen findest du hier:

https://themen.kleinanzeigen.de/hilfe/probleme-mit-kaufer-und-verkaufer/nonpayment/

Viel Erfolg!

Deswegen versendet man nur wenn man das Geld ganz sicher erhalten hat