Haftbefehl wegen nicht erscheinen eines Gerichtstermines

7 Antworten

Die Folge wird sein, dass ihn jetzt jeder Polizist verhaften wird, wenn er ihn sieht und erkennt. Dann kommt er in das Untersuchungsgefängnis und bleibt dort, bis eine neue Verhandlung stattfindet. Es sei denn, der Haftrichter ist gnädig und lässt ihn noch einmal laufen.

Das hängt von ab, was der Richter als Strafe bei der Verhandlung eingetragen hat. Im schlimmsten Fall kann er mehrere Wochen im Knast verbringen.

Das kann Dir nur das ausstellende Gericht mitteilen, steht aber auch in dem Haftbefehl.

Geht er der Strafe durch Flucht aus dem Weg, wird das ganze noch viel schlimmer. Evtl sogar schlimmer wie die Sache, in der er vor Gericht erscheinen sollte.


kata0078 
Beitragsersteller
 18.10.2011, 02:52

Das Problem ist,dass mein Cousin vom Haftbefehl noch gar nichts weiß.Seine Ex-Freundin war dort und hat nur erfahren,das der Richter Haftbefehl erlassen hat.Aber einen Bescheid per Post hat er allerdings noch nicht.Man wird doch per Post höchstwahrscheinlich benachrichtigt oder? Oder wird man einfach nur mitgenommen wenn man angehalten wird?

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kata0078 
Beitragsersteller
 18.10.2011, 03:04
@Jorgfried

Ja wie soll mein Cousin dann erfahren das er sich der Polizei stellen soll wenn Ihm es keiner sagt oder benachrichtigt wird???

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Wenn er festgenommen wird, bleibt er bis zum neuen Gerichtstermin in Haft - und das kann durchaus einige Wochen dauern. Zum Termin wird er dann durch die Polizei zwangsvorgeführt.

Und dass er den Termin nicht wahrgenommen hat, spricht nun wirklich bei der Verhandlung nicht für ihn - sprich: das ist auf jeden Fall ein Punkt, der gegen ein mildes, vergünstigtes Strafmaß spricht.


cg1967  18.10.2011, 03:00

Das kommt auf die Verfahrensart an. Einen Haftbefehl gibt es nicht nur in Strafsachen.

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Das Wirkungsvollste was dein Cousin machen kann ... um möglichst "günstig" aus dieser Situation "herauszukommen" ist, einen EIN RECHTSANWALT mit seiner Vertretung zu beauftragen.

Nur er, der Rechtsanwalt kann aufgrund der Einzelheiten dieses Falles und seiner Kenntnis der Materie und der Möglichkeiten welche sich daraus erkennen lassen, deinem Freund helfen.

Und ... glaube mir, allein, ohne Rechtsvertreter sind die Folgen für deinen Cousin mit ziemlicher Sicherheit wesentlich schwerwiegendere als mit einem solchen.

Ist das ein Strafverfahren? Dann im Zweifel bis zur Verhandlung.


kata0078 
Beitragsersteller
 18.10.2011, 03:02

Ja es ist ein Strafverfahren.Falls es zur Verurteilung kommt,wird dann die Zeit wo er dann in U-Haft sitzen würde angerechnet oder nicht?

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cg1967  18.10.2011, 03:04
@kata0078

Ja, wird angerechnet. Haft ist Haft im Strafverfahren.

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kata0078 
Beitragsersteller
 18.10.2011, 03:11
@cg1967

Und was ist wenn es zur keiner Verurteilung kommt? Er hat zwar eine Vorstrafe und hat damals eine Geldstrafe bekommen in Höhe von 2000.-..Er zahlt das momentan in Raten ab,Könnte es sein das man die Tage gut geschrieben bekommt und an der Geldstrafe angerechnet werden kann??

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