Haben Synchronsprecher die bei einem Film ihre Stimme leihen Rechte an dem Film?

5 Antworten

Rechte an einem Film hat man nur, wenn man der Produzent ist oder die Rechte nach dem Urheberrecht hat. Das bedeutet, dass man einen Beitrag von relevantem gestalterischem Wert zum Film beigetragen haben muss.
Ein Synchronsprecher gibt aber nur einen Text wieder der ihm vorgesetzt wird. Noch nicht mal ein Schauspieler der da vor der Kamera steht hat Rechte an einem Film (ausser er wäre zugleich noch z.B. Produzent, Drehbuchautor oder Regisseur...)

Ein Synchronsprecher, aber natürlich auch ein Schauspieler sind nur "Angestellte" die lediglich für ihre Arbeit an dem Film bezahlt werden aber keinerlei Rechte daran besitzen

ist reine Vertragssache, ein Honorar kann man beliebig gestalten - es müssen nur die gültigen Arbeitsbedingungen eingehalten werden

im Normalfall bekommt ein Synchronsprecher eine fixe Bezahlung für seine Dienste, nämlich die Stimme des Schauspielers in einem bestimmten Film mit der eigenen zu ersetzen - er tritt damit -was diesen speziellen Film anbelangt- sozusagen die Persönlichkeitsrechte an seinen von ihm gesprochenen Worten an seinen Arbeitgeber, nämlich den Filmverleih/Gesellschaft ab, der die entsprechende Verwertung zusteht

das ist doch bei den Schauspielern, Regisseuren usw. genauso - wenn du es genau wissen willst, frag mal bei ver.di Filmunion nach, die müssten das wissen

Wenn sie aus anderen Gründen keine Rechte am Film haben, dann haben sie dadurch immer noch keine. Sie haben, außer in Ausnahmefällen, das Recht, genannt zu werden.


Sombra449 
Beitragsersteller
 06.05.2023, 14:17

Die eigene Stimme unterliegt den Persönlichkeitsrechten also hat man ein Recht auf die eigene Stimme und wenn die im Film verwendet wird hat man dann auch Rechte weil die eigene Stimme mit drinne ist

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priesterlein  06.05.2023, 14:40
@Sombra449

DU denkst da irgendwie sehr verdreht. NATÜRLICH wird sie im Film verwendet, wenn jemand seinen Synchronsprechervertrag erfüllt. Dazu gibt es den Vertrag. Innerhalb des Film ist dann seine Benutzung der Stimme nicht nachträglich verhandelbar. Ich vermute, dass du irgendetwas anderes meinst, aber denkst, dass hier alle Gedanken lesen können.

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An deiner Stimme hast du kein Recht, auch nicht auf dein Aussehen, alle dürfen genauso aussehen wie du und genauso sprechen.


Sombra449 
Beitragsersteller
 06.05.2023, 14:17

Man hat Persönlichkeitsrechte

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Fidreliasis  06.05.2023, 16:14
@Sombra449

Das Persöhnlichkeitsrecht leitet sich aber lediglich aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes ab und garantiert dir das du deine Persöhnlichkeit frei entfalten kannst und das Recht auf die Menschenwürde hast, es sichert dir kein Recht an deiner Stimme oder Aussprache zu.

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Nein haben sie nicht.