Habe vor 9 Tagen einen RA beauftragt, kann ich ihm das Mandat entziehen weil da steht in der Belehrung 2 Wochen Widerrufsrecht?

1 Antwort

Du kannst jederzeit dein Mandat widerrufen. Aber deine Versicherung zahlt dann keinen zweiten Anwalt, wenn bereits Kosten entstanden sind.
Sinnvoller wäre doch mal ein sachliches Gespräch mit dem Anwalt - vielleicht hatte er dabei einfach einen anderen Gedankengang als du oder der Gutachter.


hubertheiner604 
Beitragsersteller
 20.04.2025, 13:49

Nein, RA hat mich zrückgerufen und Fehler eingeräumt. Das hat seine Sekretärin falsch berechnet.

hubertheiner604 
Beitragsersteller
 14.04.2025, 23:49

Doch wenn die Versicherung nach Fristsetzung binnen 3 Wochen nicht bezahlt, kann ich selbstverständlich einen zweiten RA beauftragen.

hubertheiner604 
Beitragsersteller
 14.04.2025, 23:48

Der hatte überhaupt keinen Gedankengang. Seine Sekretärin hat mich zurückgerufen und gesagt, dass ich ein Gutachten nach deutschen Arbeitslöhnen machen soll, was völliger bullshit ist. Wenn ich mehrfach sage, dass ich in Totalschaden reinkomme, was ich nach österreichischen Arbeitslöhnen nicht habe weil die viel, vil günstiger arbeiten.

Hat mit Gedankengang eigentlich nichts zu tun. Es ist einfach nur bullshit sowas.Da braucht es kein Gedankengang zu.

Jetzt habe ich fast 3000€ verloren durch den bullshit. Wie kann man so doof sein. Ich werde ihm das Mandat entziehen und nochmals ein Gutachten ausstellen lassen, habe fast 1000€ dafür bezahlt, selbst wenn die Änderung noch 200€ kostet. Und einklagen kann ich das selber. Sollte allerdings nach meiner Fristsetzung die Allianz nicht bezahlen, muss die Versicherung selbstverständlich auch einen zweiten Anwalt bezahlen. Ich setze Frist 3 Wochen und werde dann ankündigen wenn das Geld nicht da ist, werde ich einen RA beauftragen.