Habe mein Vortest Zettel vom TÜV verloren was Tun?

1 Antwort

Ich gehe davon aus, Du meinst mit "Vortest Zettel" den Hauptuntersuchungsbericht bei dem Dein Auto durchgefallen ist und Du willst jetzt zur Nachkontrolle.

Nach Anlage VIII StVZO ist eine neue Hauotuntersuchung erforderlich, wenn zur Nachkontrolle der Erstbericht nicht vorgelegt werden kann.

Siehe Anlage VIII StVZO Punkt 3.1.4.3

3.1.4. Stell der aaS oder PI bei einer Hauptuntersuchung ...

3.1.4.3.

erhebliche Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im Untersuchungsbericht zu vermerken. Wird bei der Nachprüfung der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder wird das Fahrzeug später als ein Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, so hat der aaSoP oder PI statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen. Dabei ist eine bis zu zwei Monate zuvor durchgeführte Abgasuntersuchung nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa zu berücksichtigen .

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Du kannst aber zu der Prüfstelle gehen, die die erste HU gemacht hat, und Dir dort ein Duplikat des ersten Berichtes ausdrucken lassen, das ist ggf mit Gebühren verbunden.