Habe jemanden ins Gesicht geschlagen. Grund ist in der Bschreibung. Habe ich mich richtig verhalten?

13 Antworten

ich wäre an deiner stelle zum rektor gegangen. es kann schließlich jede menge passieren, wenn man auf einer treppe fällt. du hast ihn ins gesicht geschlagen, ich kanns verstehen. andererseits könnte er dich nun wegen körperverletzung anzeigen. das mit den freunden kommt hinzu. ich würde vorsorglich zum rektor oder vertrauenslehrer gehen und mit ihnen darüber sprechen,damit sie auf jeden fall bescheid wissen, falls da noch was folgen sollte. vielleicht solltest du dich auch bei dem anderen entschuldigen. ich weiß, hört sich doof an, weil er dir schließlich das bein gestellt hat. aber somit würdest du ihm schonmal etwas den wind aus den segeln nehmen. denn sollte von seiner seite noch was folgen, so wird dir eine entschuldigung auch angerechnet.


KarlMartel  11.11.2012, 23:05

ich zitiere dich andererseits könnte er dich nun wegen körperverletzung anzeigen. zitat ende. Er könnte ihn Anzeigen für versuchter schwerer Körperverletzung und sich mit Notwehr wehren aber da müsste man schon Anwalt sein wenn man das vertifft.

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-> Als ich da für ein paar Sekunden lag, holte ich aus und verpasste dem eine mit meiner Hand/Faust.

Juristisch ist in diesem Fall "Notwehr" nicht mehr gegeben - also liegt eindeutig eine Körperverletzung auch von dir vor. Ob das aber strafbar ist, entscheidet ein Richter... Deine Situation wird dann genau beurteilt.


Real11 
Beitragsersteller
 10.11.2012, 16:52

Ein Bein stellen und dann hinfallen ist doch auch Körperverletzung, oder?

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altermann58  10.11.2012, 16:53
@Real11

@ real11: Richtig, aber kein Grund zurückzuschlagen, da du Jungen vom Sehen her kennst, Zeugen da waren und ihn daher ohne Probleme anzeigen könntest! Wenn du im Augenblick des rechtswidrigen Angriffs gegen dich zugeschlagen hättest, wäre es noch als Notwehr durchgegangen.

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Quantenstring  10.11.2012, 16:53

Falsch, er musste erstmal den Schmerz verdauen.....aber Du darfst Dich natürlich auch weiterhin mobben lassen.....

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littlehelper50  10.11.2012, 17:02

Wenn man aus jeder Rangelei auf dem Schulhof ein Staatsdelikt macht, ist es kein Wunder, wenn die Polizei keine Zeit hat, wirkliche Täter zu suchen.

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Real11 
Beitragsersteller
 10.11.2012, 17:04
@littlehelper50

Also ich glaube es würde keiner von uns Beiden über eine Anzeige nachdenken, denn das wäre wirklich übertrieben.

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Ich finde, Du hast richtig reagiert. Man stellt niemandem ein Bein und schon gar nicht auf einer Treppe, denn das kann die bösesten Verletzungen geben.

Als meine Töchter noch in der Schule waren, habe ich den beiden immer gesagt:

Ich habe zwar kein Verständnis dafür, wenn du eine Prügelei anfängst; bist du aber in der Situation, daß du dich mit körperlicher Gewalt deiner Haut erwehren mußt, dann schlag beim ersten Mal gleich so kräftig zu, daß der andere es sich das nächste Mal zweimal überlegt, ob er dich anrührt.


KarlMartel  11.11.2012, 22:59

sowas muss man einem sohn sagen keiner tochter

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tachyonbaby  12.11.2012, 15:45
@KarlMartel

Wo ist denn der Unterschied? Glaubst Du, Mädchen werden in der Schule nicht körperlich attackiert?

Das Jungs / Männer keine Mädchen / Frauen schlagen - das war einmal!

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Hat der das den mit Absicht gemacht? Wenn ja dan hast du dich richtig verhalten. Du hast dich dann einfach gewehrt. Wenn es nicht absichtlich war dan ist das jetzt pech.

Und wen er seine Freunde auf dich hetzten würde dann kannst du es seinem oder deinem Lehrer sagen. Die machên dan sicher etwas. Weil das darf er nicht. ^^


Real11 
Beitragsersteller
 10.11.2012, 16:55

Ja, er hat das Bein lang gemacht, ich wollte drüber steigen und er ist mit dem Bein immer höher gegangen, so dass ich hinfiel...

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Naja ob das nun richtig war, darüber kann man sich streiten. Auf jeden Fall war es nicht falsch. Du hast dich nur verteidigt und sollte er wirklich Freunde haben dann "hast du auch ältere starke Freunde", wenn du verstehst was ich meine. ;) ;)