Hab ich unrecht?

3 Antworten

Hab ich unrecht?

Es ist deine Sache den Ausbildungsplatz zu wechseln, wenn du dich nicht wohlfühlst, das kannst du auch machen.
Deine Chefin kann aber zugleich natürlich auch deine Fehlzeiten an die Kammer melden.

Die stehen ja als Fakten fest. Und wenn es entsprechende Richtlinien gibt ab wann dein Ausbildungsbetrieb ggf. sogar Meldung machen MUSS, dann ist es unvermeidlich dass sie das tut.

45 Fehltage in der Ausbildungszeit sind normalerweise unter 10 Prozent, also dürfte es kein Problem sein. Lass dich nicht fertig machen, sitz die Kündigungsfrist aus, du bist bald weg und hast deine Ruhe! Unnötig Streit anzufangen bzw fortzuführen würde ich vermeiden.

Was für ein Aufstand. Auch wenn es scheisse ist. Halte doch einfach die restlichen Monate noch durch. In einer neuen Praxis kann es genau so sein und deine Stinkstiefel kennst du ja schon.

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