Freundin hat sich bei Praxis ausgesperrt?
Meine Freundin ist alleine in der Praxis und hat sich ausgesperrt und konnte nicht mehr rein . Sie hat den schlüsseldienst angerufen und 60 Euro gezahlt. Muss der Arbeitgeber die 60 Euro meiner Freundin zurück geben?Sie hat der Chefin noch nix gesagt ? Soll sie lieber nix sagen ? Der schlüsseldienst meinte wenn sie möchte kriegt sie eine Rechnung per Email aber die Praxis selber kriegt keine Rechnung zugeschickt. Sie har bereits gezahlt
3 Antworten
Nein, das darf sie selber bezahlen und froh sein, einen seriösen schlüsseldienst gefunden zu haben, der nur 60€ verlangt..
sie ist nicht die einzige Person mit Schlüssel zur Praxis.. sie hätte auch jemanden anrufen können, der auch einen Schlüssel besitzt
Wieso sollte die Chefin für die Blödheit ihrer Angestellten bezahlen?
Und warum war sie überhaupt außerhalb der Praxis wenn sie als einzige vor Ort war?
Muss der Arbeitgeber die 60 Euro meiner Freundin zurück geben?
Nach meinem wissen nicht. Weil eigenverschulden. Der Arbeitgeber hat ja null damit zu tun das sie ihren schlüssel vergisst und sich ausperrt.
Ich hofe der schlüsseldiest konnte reinkommen ohne das schloss oder die tür zu beschädigen. Ansonsten muss sie ggf. Den schaden ersetzen.
Sofern ein schaden entstanden ist ist es natürlich unabdingbar das der AG davon in kenntniss gesetzt wird.