Hab Angst vor meinem Ex?

9 Antworten

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§ 530 BGB führt explizit aus: Ein Schenker darf ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der „Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. (Darunter zählen beispielsweise Misshandlungen oder sehr schwere Beleidigungen.) In solchem Falle, hat der Schenker ein Jahr Zeit, um die Schenkung zu widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Widerrufsrecht. Es erlischt auch dann, wenn sich Schenker und Beschenkter innerhalb des Jahres versöhnen.

Eine Beendigung einer Beziehung sehe ich nicht als schwere Verfehlung oder groben Undanks.

Wenn er dich verklagen sollte, muss er erst einmal in Vorleistung gehen. Weiter braucht er unter Umständen einen Anwalt der ihn vor gericht vertritt.

Hier kommen schnell 1.000.-€ zusammen.

Wenn er sich wieder bei dir meldet, kannst du ihm folgendes sagen.

" Du willst mich verklagen?" Dann tu das, ich wünsche dir Viel Erfolg damit"!

Damit merkt er dann, dass seine Drohung bei dir nicht funktionert!


DatLicht  19.09.2024, 14:22

Ich füge noch hinzu: Man kann diesen Rechts"experten" ja mal ganz dezent darauf hinweisen, dass Beleidigungen eine Straftat sind und eher ihrerseits je nach Beleidigung u.U. ein Rückforderungsrecht berechtigen, insofern sie ihrem Ex mal was geschenkt hat.

Motobiggi31  19.09.2024, 14:24
@DatLicht

Es geht hier ausschließlich um Geschenke die er ihr geschenkt hat!

DatLicht  19.09.2024, 14:25
@Motobiggi31

Schon klar. Aber wenn jemand gerade mit solchem Verhalten um die Ecke kommt und sich bei der Gelegenheit alles andere als mit Ruhm bekleckert, würde ich den Ball direkt mal zurück spielen. Ich meine, wer im Glashaus sitzt...

Motobiggi31  19.09.2024, 14:26
@DatLicht

Spielt bei dieser Situation überhaupt keine Rolle. Weiter will sie ja keine Geschenke zurück, die sie ihm geschenkt hat!

StefanKlKu  19.09.2024, 14:39
@Motobiggi31

Doch, das spielt schon eine Rolle, weil er ihr in genau diesem Zusammenhang droht und sie beleidigt.

MrAura  19.09.2024, 14:08

Naja, grober Undank passt schon ganz gut, oder?

MrAura  19.09.2024, 14:10
@Motobiggi31

Bitte verstehe mich nicht falsch, aber wenn ich etwas sehr teures einer Person schenke, und diese dann darauf die Beziehung abbricht, während das Geschenk für diese Beziehung geplant war, habe ich denn wirklich nicht das Recht, das Geschenk zurück zu fordern?

croissantcrepe  19.09.2024, 14:17
@MrAura
während das Geschenk für diese Beziehung geplant war, 

Was sind das für Geschenke, die "für die Beziehung geplant" sind?

Verlobungsring? Waschmaschine? Urlaubsreise?

Motobiggi31  19.09.2024, 14:21
@MrAura

Ich denke mal, wenn du ihr ein neues Auto oder einen teuren Ring geschenkt hast und sie macht wenige Tage darauf Schluss.

MrAura  19.09.2024, 14:25
@croissantcrepe

Ja, also Sachen, die entweder für das gemeinsame Zusammenleben sind oder etwas persönlich für sie.

croissantcrepe  19.09.2024, 14:28
@MrAura

Wenn es persönlich für SIE ist, dann ist es ein Geschenk, das sie selbstverständlich auch nach der Trennung behalten darf!

Ein Geschenk ist ein Geschenk und keine Leihgabe nach dem Motto: "Falls du dich von mir trennst, musst du das zurückgeben!"

MrAura  19.09.2024, 14:32
@croissantcrepe

Oki, danke, ist verständlich. Und könnt ihr alles bitte aufhören, die ganze Zeit Daumen runter zu machen? Gibt mir doch zumindest einen Grund dafür an.

croissantcrepe  19.09.2024, 14:36
@MrAura

Was ist daran "grober Undank", wenn sie sich von ihm trennt, weil sie unglücklich mit ihm ist?

Vielleicht ist er ein Arsch, der ihr bloß ab und zu mal was Nettes geschenkt hat. Dann würde ich die Geschenke als Entschädigung für die seelische Misshandlung begreifen.

KTinaMXxxx 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 14:39
@MrAura

War nix teures und er hat auch schon 144€ bekommen, was für einen Spa Abend geplant war.

MrAura  19.09.2024, 14:40
@croissantcrepe

Ja, aber wieso nimmst du das so an? Vielleicht ist es ja genau andersrum und sie nutz ihn nur für die Geschenke aus, und jetzt hat sie einen besseren gefunden? Was dann? Und nochmal, jeder hat das Recht, seine Meinung zu sagen, solange sie die Würde der anderen nicht verletzt. Es ist wirklich so respektlos mit diesen dislikes.

croissantcrepe  19.09.2024, 15:04
@MrAura

Lies doch, was da steht:

Hab Angst vor meinem Ex?
Hallo, ich habe gestern mit meinem Ex Schluss gemacht, weil ich nicht mehr glücklich bin. Er will jetzt alles wieder haben, was er mir geschenkt hat und droht mir vor das Gericht zu gehen, wenn er kein Geld bekommt. Er haut mir alle möglichen Beleidigungen um die Ohren und ich habe Angst, dass er her kommt...
Ich bin fertig mir den Nerven. Was kann ich tun?

Schreibt so eine Frau, die den Mann bloß ausgenutzt hat?

Sie hätte es anders formuliert, z.B.: "Der Typ war schon immer der totale Loser, aber ich bin bei ihm geblieben wegen des Geldes. Jetzt will er die Geschenke wiederhaben, aber die behalte ich einfach! Hehe! Soll er mich doch verklagen, diese Flachpfeife! Damit kommt er nicht durch!"

MrAura  19.09.2024, 15:22
@Motobiggi31

Tut mir leid Leute, aber ihr behandelt mich wie ein dummes Kind, ich verlangte von euch Respekt und fairen Umgang, ihr habt ihn mir verweht. Daher sehe ich es nicht als meine Pflicht, diese Nachrichten irgendwie durchzulesen oder etwas anderes. Hier habt ihr den dummen Jungen. LG

PS: Hast du schon mal von Lügen gehört?

croissantcrepe  19.09.2024, 15:24
@MrAura
Frauen können nicht lügen?

Doch, sicher. Aber warum sollte man das machen, wenn man hier anonym ist?

MrAura  19.09.2024, 15:24
@croissantcrepe

Um als eine arme, ausgenutzte Frau Mitleid zu erlangen. Und nochmal, ich habe nie behauptet, dass dies hier der Fall ist. Nur, dass es hypothetisch sein könnte

Seine Forderung ist Blödsinn und das weiss er auch, der geht nicht vor Gericht.

Fordere ihn einmalig auf die Beleidigungen zu unterlassen und dich in Ruhe zu lassen. Hält er sich nicht daran, zeige die Beleidigungen an.

Manche Leute verstehen nur diese Sprache.

Sieh zu ,dass noch jemand /Zeuge diese Beleidigungen,Drohungen usw. auch mit bekommt, ev. fängt er an dich zu stalken. Geschenke bleiben Geschenke,es sei denn etwas war extrem teuer wie z.b. ein Auto.

Wenn jemand Geschenke zurück haben will dann waren das auch keine Geschenke sondern Mittel zum Zweck dich zu binden.

Lass ihn nur machen, was will denn anzeigen und vor Gericht gehen? Das er dich wenn du nicht machst, dich beleidigt und bedroht hat? Dann geht der Schuß aber mächtig nach hinten los,aber keine Sorge,sowas landet schon mal NICHT vor Gericht, die am Amtsgericht haben wirklich Wichtigeres zu tun. Zahlen tut er so ein Verfahren übrigens auch aus eigener Tasche,auch eine Rechtsschutzversicherung springt da nicht ein.

Sag ihm er kann dich mal und das ER sich ne Anzeige einhandelt wenn er dich nicht in Ruhe lässt...

Die Forderungen kannst du getrost ignorieren.

Beleidigungen lassen sich meistens prima durch blockieren beenden. Sollte er vor deiner Tür auftauchen, ihn da stehen lassen und die Polizei rufen, wenn er randaliert oder anderweitig stört.

Bleibt die Frage, ob es Geschenke waren.

Wenn er dir z.B. Geld geliehen hat, dann kann er es natürlich zurückverlangen.

Bei einem Geschenk wirst du Eigentümerin der Sache und er hat kein Recht irgendetwas zurückzuverlangen. Damit auch keine Möglichkeit vor Gericht zu ziehen.

Generell braucht er natürlich Beweise, dass es da etwas gibt, das er zurückverlangen könnte.

Wenn es also wirklich Geschenke waren, dann bleib entspannt und ignorier ihn einfach.

Zu den Beleidigungen... sammle Beweise, dann hast du notfalls etwas in der Hand.


croissantcrepe  19.09.2024, 14:19
Wenn er dir z.B. Geld geliehen hat

Geliehenes Geld ist kein Geschenk.

StefanKlKu  19.09.2024, 14:33
@croissantcrepe

Warum kommentierst du es dann ??

Ich habe es lediglich erklärt. Mag ja sein, dass das für dich völlig klar ist. Für manch andere aber nicht

StefanKlKu  19.09.2024, 14:37
@croissantcrepe

Genau... und deswegen die Unterscheidung zwischen "geschenkt" und "geliehen"

Zu dem Zeitpunkt war nicht klar um was es genau geht.

alles ...., was er mir geschenkt hat

lässt für mich nicht den Schluss zu, dass die Fragestellerin den Unterschied kennt, bzw sich dessen bewusst ist.

KTinaMXxxx 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 11:25

Er behauptet halt jetzt das es keine Geschenke waren. Es geht um eine Katze die er zur Hälfte für mich bezahlt hat. Die Katze will er wieder haben.