Tattoo-Gutschein Gültigkeit

3 Antworten

Bei meinen Tätowierer sind die ein Jahr nach Austellungsdatum gültig. Einfach mal hingehen und fragen.

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre - es kann unter gewissen Umständen auch eine kürzere Einlösungsfrist gelten (das müsste im Einzelfall genau geprüft werden) - wenn allerdings keine Frist angegeben ist, gilt grundsätzlich die gesetzliche Verjährungsfrist.

Diese beginnt am Ende des Jahres in welchem der Anspruch entstanden ist, bzw. der Gutschein ausgegeben wurde (also Ansprüche aus einem Gutschein aus 2011 würden am 31.12.2014 verjähren).