Gutschein Geschenk zurückfordern nach Trennung?
Hallo, Meine ex hat mir vor ein paar Wochen zu meinem Geburtstag einen Jochen Schweizer Gutschein geschenkt…eine woche später haben wir uns getrennt da mehrere Dinge vorgefallen sind die mir keinen Grund gegeben haben die Beziehung weiter zuführen.
Der Gutschein kostete ca 300€
sie will ihn jetzt für sich selber nutzen und meint ich könne den Gutschein ja eh nicht einlösen …stimmt das? Wie ist die rechtsgrundlage?
vielen dank im voraus
6 Antworten
Grundsätzlich gilt: Geschenke sind Geschenke. Sobald sie dir den Gutschein geschenkt hat, gehört er dir. Auch wenn ihr euch getrennt habt, ändert das nichts daran, dass der Gutschein dein Eigentum ist. Deine Ex kann den Gutschein nicht einfach zurückfordern oder selbst nutzen, es sei denn, du gibst ihn freiwillig zurück.
Es gibt rechtlich keinen Anspruch auf Rückgabe eines Geschenks, nur weil die Beziehung zu Ende ist. Der Gutschein ist also dein Eigentum, und du kannst ihn einlösen, wann und wie du möchtest. Sollte sie versuchen, den Gutschein ohne dein Einverständnis zu nutzen, wäre das rechtlich nicht in Ordnung.
Du könntest ihr das freundlich, aber bestimmt erklären und darauf hinweisen, dass du den Gutschein behalten und nutzen möchtest. Wenn sie darauf besteht, könnte es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ich hoffe, das klärt deine Frage. Viel Erfolg damit!
Sie hat mir jetzt mitgeteilt dass ich den Gutschein nicht einlösen kann, da sie den noch nicht bezahlt hat haha was nun...ich werde ihn den wahrscheinlich geben möchte aber trotzdem gerne uas Interesse die Rechtsgrundlage dazu wissen.
Geschenk ist Geschenk.
Ich an deiner Stelle würde ihn ihr einfach geben, ihn einzulösen würde sich für mich einfach so mies anfühlen, dass ich es nichtmal genießen könnte.
Soll sie ihn doch haben?
Rechtlich gesehen kann sie ihn zurückfordern so oft sie möchte und es wäre trotzdem dein Gutschein.
Geschenke können grundsätzlich nicht zurückgefordert werden. Es gibt allerdings gewisse Ausnahmen, ob eine solche hier vorliegt, glaube ich nicht.
Vorsicht.
Wenn es sich um einen personalisierten Gutschein handelt, auf dem der Name des Käufers / Berechtigten steht respektive der nur für Person X einzulösen ist (das gibt es), dann kannst du den ohne ihre Zustimmung bzw. aktive Mitwirkung tatsächlich nicht einlösen.
Ansonsten ist es dein Eigentum kraft Schenkung.
Wenn du Anstand hast, gib ihn ihr zurük.
Er wurde unter anderen Voraussetzungen geschenkt.