Grundstück mit landwirtschaftlicher Widmung/Wald?

3 Antworten

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Beim Kauf ist für Dich das relevantesteste das Grundstücksverkehrsgesetz. Ab einer gewissen Größe (diese Freifläche ist je nach Bundesland unterschiedlich) von Wäldern/landwirtschaftlichen Flächen.... muß der Kauf genehmigt werden. Wie leicht ein Kauf bei Überschreiten der Freifläche genehmigt wird, dürfte örtlich unterschiedlich sein.

Natürlich geht jeder Verkauf über einen Notar . Grunderwerbssteuer... fallen natürlich auch da an.

In der Folge mußt Du regelmäßig Grundsteuer zahlen, die ist aber bis jetzt bei solchen Flächen nicht hoch

Wenn Du dann das Grundstück hast, werden weitere Gesetze relevant, bei Wald z.B. die Waldgesetze der entsprechenden Bundesländer, Myotis hat in der Hinsicht schon viele wichtige Punkte genannt. Lese Dir vorher unbedingt das Waldgesetz des betreffenden Bundeslandes durch.

Das Jagdrecht auf Deinem Grundstück sollte Dir auch ein Begriff sein.Du bekommst dafür aber auch eine kleine Pacht

Es wären ca. 1.100m² Feld/Waldfläche umgeben von anderen Feldern.

Wenn das verpachtet ist, ist das vollkommen unproblematisch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler

Land gibt's immer zu kaufen...

  • Du brauchst Geld
  • Für das Land selbst
  • Aber auch für Grunderwerbssteuer, Notar, Gemeindebescheinigung, Grundbuch...
  • Das kann bei kleinen Stücken einen hohen %Satz ausmachen
  • Je nach Art und Lage gibt es Vorkaufsrechte, Nutzungsvorbehalte etc.
  • Ein Notar kann dich ggf. beraten
  • Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Bewirtschaftungsvorgaben für Wald und landwirtschaftliche Flächen.
  • Haftpflichtversicherung wäre ggf. anzuraten
  • Berufsgenossenschaftsbeitrag ist Pflicht
  • Im Wald brauchst du ggf. Fachkenntnisse (Motorsägenschein) oder Unternehmer
  • Bei Kalamitäten bist du verpflichtet die Ausbreitung (z. B. Borkenkäferbefall) zu verhindern
  • Gegenüber den Nachbarn (insb. Straßen, Gebäude) hast du Verkehrssicherungspflicht
  • Artenschutzrecht
  • Naturschutzrecht
  • Waldrecht
  • Abfallrecht
  • Flurbereinigungsverfahren
  • Betretungsrecht
  • Wiederaufforstungspflicht
  • Grundsteuererklärung
  • Einkommenssteuer

...und und und...


lesterb42  09.02.2023, 15:06

Völliger Unsinn.

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myotis  09.02.2023, 20:58
@lesterb42

Und das machst Du ohne Notar, ohne Berufs- und Jagdgenossenschaft usw.?

Interessant...

Wenn Du keine Käfer hast, Glückpunsch, wiederaufforsten musst Du aber trotzdem, sofern Du Holz einschlägst...

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lesterb42  10.02.2023, 09:31
@myotis
Und das machst Du ohne Notar,

Zum Teil. In der Zwangsversteigerung brauchst du keinen Notar

ohne Berufs-

Ja, die haben sich nie bei mir gemeldet. Wozu?

Jagdgenossenschaft

Das sind Centbeträge an Pacht. Da wäre die Briefmarke teurer.

usw?

Ja, genau.

Wenn Du keine Käfer hast,

Nein, Käfer hatte ich nicht, nur Käufer. Als Grundstückshändler ist das dann auch gut so.

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myotis  10.02.2023, 10:47
@lesterb42

und als Händler "weißt" du natürlich dass du (k)einen Notar und kein Grundbuch brauchst, erzählst deinen Kunden lieber nix zu den ganzen Verpflichtungen ...

Mann, du kannst deinen "Durchlauf-Bazar" nicht gleichsetzen mit dem, der das Grundstück auf Dauer kauft - und dann natürlich auch den Notar und das Grundbuch bezahlen muss, genauso wie die BG und der der ist, bei dem Nachbar, Straßenmeisterei oder Forstamt aufschlagen und die Einhaltung der Vorschriften verlangen...

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lesterb42  10.02.2023, 16:16
@myotis

Nun beruhige dich mal.

Völliger Unsinn ist natürlich überzogen. Aber du hast eingangs dann auch so allerlei aufgezählt, was dann so passieren kann aber im Normalfall nicht auftritt. Darauf habe ich hingewiesen. Um mehr geht es nicht.

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myotis  10.02.2023, 16:17
@lesterb42

alles Dinge die bei einem normalen Waldkauf und der Bewirtschaftung des Waldes dabei vorkommt...

aber alles gut - wär nid whod hed k'ha ;o)

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