Grundsicherung/Sozialhilfeleistung und Arbeiten gehen?

2 Antworten

Wenn sie Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt beziehen und nicht erwerbsfähig ist, also nicht mehr min. 3 Stunden täglich arbeiten könnte, dann kann sie wenn möglich dennoch unter 3 Stunden am Tag arbeiten gehen.

Vom Erwerbseinkommen blieben dann pauschal 30 % als Freibetrag, ohne Anrechnung auf ihre Leistungen.

Der max. Freibetrag liegt bei entsprechendem hohem Einkommen bei 50 % von der Regelbedarfsstufe 1, die beträgt derzeit 563 Euro.

Also bei entsprechend hohem Erwerbseinkommen könnte man derzeit max. 281,50 Euro an Freibetrag geltend machen.

Sie darf so viel verdienen, wie möglich.

Ein Teil ihres Verdienstes wird auf die Sozialleistungen angerechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

isomatte  11.07.2024, 10:50

Das ist wohl klar das Einkommen angerechnet wird, die Frage war wie viel und ob sie überhaupt arbeiten darf.

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