Darf die Lehrerin grundlos bei allen Schülern Proben einbehalten?

5 Antworten

Sie darf Kollektivstrafen verteilen, was man persönlich davon hält ist eine ganz andere Sache.

Ich bin auch gegen Kollektivstrafen, das ist unfair den Kindern gegenüber, die immer alles unterschrieben mitbringen, immer ihre Hausaufgaben machen und immer zuverlässig sind. Aber das interessiert die meisten Lehrer leider nicht. In der dritten Klasse finde ich das sowieso unangemessen. Ein Kind hat genug damit zu tun darauf zu achten, dass es selbst an alles denkt, da kann man nicht noch verlangen, dass sie ihre Mitschüler daran erinnern. Das ist Aufgabe der Eltern.

Normalerweise wissen die Eltern doch, dass ein Test geschrieben wird, warum fragen sie nicht danach?

Und was soll es ändern wenn nur noch Zettel mit der Note ausgehändigt werden? Die verschwinden dann komischerweise nicht mehr, oder was?

Die Lehrerin kann auch andere Maßnahmen ergreifen, die mit Sicherheit pädagogisch wertvoller wären. Zum Beispiel ein Anruf bei den Eltern oder eine Mail.


Osterlamm 
Beitragsersteller
 10.07.2015, 09:41

ja, es finde es auch total unsinnig :(

Unter Kollektivstrafe verstehe ich, dass die gesamte Klasse für das Vergehen eines Einzelnen nachsitzen bzw-. Strafe schreiben muss.

Wie aber sieht es hier explizit aus? Hat man als Eltern das Recht, die Schularbeiten des Kindes freiwilig ausgehändigt zu bekommen, ohne dafür jedesmal extra in die Schule zu müssen? Vor allem weil man nichts dafür kann? M.M.n. werden ja hier ausschließlich die Eltern der zuverlässigen Kinder bestraft, die interessiert, was ihr Kind in der Schule leistet. Gibt es nicht irgendeinen Paragrafen, auf den ich verweisen kann?

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Das ist eine äußerst unsinnige Idee seitens der Lehrerin. In der heutigen Zeit ist das doch gar kein Problem - Schüler, deren Arbeiten nicht unterschrieben zurückgegeben werden, werden vermerkt und die Lehrerin muss sich halt mal die Mühe machen, die einzelnen Eltern anzumailen. Wir haben es in unserer Klasse so gehalten, dass wir einen Zettel am Elternabend rumgehen ließen, wo alle Eltern ihre Mailadressen aufgeschrieben haben. Ich weiß, wie das an Elternabenden abläuft, da kommen meist nur die Eltern, deren Kinder keine Probleme haben. Dann muss die Lehrerin halt über die Ranzenpost den Kindern ein Formblatt mitgeben,wo die Eltern ihre Mailadresse notieren. Ich halte Kolletivstrafen ohnehin für das Allerletzte; als mein Sohn noch klein war, hat mich das auch oft gerägert - 3 Schüler quatschen, die Klasse soll nachsitzen. Das bewirkt lediglich, dass diese Schüler anschl. von den anderen gehasst werden - sehr förderlich für ein zukünftiges, gutes Miteinander. Wenn Euer Kind eine Arbeit schreibt, habt ihr das Recht, diese Arbeit einsehen zu können. Beschwert Euch bei der Schuldirektion, hier muss eine andere Lösung gefunden werden. lg Lilo


FrageAntwo  10.07.2015, 08:30

Eine Klasse Antwort sehe ich genauso.

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Osterlamm 
Beitragsersteller
 10.07.2015, 08:50
@FrageAntwo

Habe leider schon in anderen Dingen gemerkt, dass die Direktorin grundsätzlich ihre Lehrerinnen verteidigt, auch wenn es sozusagen "erwiesen" ist, dass es sich um Lügen handelt.
Mit der kann man genauso wenig reden.
Deswegen würde es mir eben sehr helfen, wenn ich bei einem Gespräch auf irgendeinen Paragraphen oder ähnliches verweisen könnte

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Hallo Osterlamm,

zunächst mal zur Begriffsklärung:

Was ist eine Probe? - Klassenarbeit? Klausur? Test? Schriftliche Überprüfung der mündlichen Hausarbeit? - Schulaufgabe?

Die Maßnahme, die die Lehrerin plant, ist keine Kollektivstrafe. Sie ist überhaupt keine Strafe und auch keine Erziehungsmaßnahme, sondern lediglich ein Verfahren, das sicherstellen soll, dass keine Arbeiten verschwinden und die Eltern doch die Note erfahren.

Aber so, wie sich das die Lehrerin denkt, ist das unzweckmäßig und auch nicht richtig. Du hast das Recht, die Arbeit im Original zu sehen. Und dazu kann man dir nicht auferlegen, in die Schule zu kommen.

Wenn die Lehrerin ihr Verfahren "flächendeckend" für alle Schüler durchführen will, könntet ihr als Eltern eine Vereinbarung treffen: Die Schüler erhalten ein Blatt mit ihrer Zensur zum Unterschreiben. Die eigentliche Arbeit bekommen anschließend die Schüler, deren Elternunterschrift vorliegt, ausgehändigt - neue Unterschrift unter dem Original.

Noch eine Möglichkeit: Die verschwundenen "Proben" betreffen wohl nur bestimmte Schüler. Daher würde ich als Lehrer (ohne das den Schülern zu sagen) bei bestimmten Kandidaten die Arbeiten einscannen und den Eltern im Fall des Falles (ohne Vorankündigung) eine Kopie per Post mit einem entsprechenden Begleitbrief zusenden.


Osterlamm 
Beitragsersteller
 10.07.2015, 10:16

Es handelt sich um schriftliche, benotete Prüfungen. (Tut mir leid für die Verwirrung, hier bei uns heißt das einfach Probe oder Schulaufgabe)

Danke, der Vorschlag klingt sehr gut. Ich bin gespannt, ob sie sich darauf einlässt, denn zusätzliche Arbeit (Eltern anrufen oder gar etwas zuschicken etc. ist nicht gerade so das ihre)

Gibt es einen Paragrafen, der mir das Recht gibt, die Schulaufgaben sehen zu dürfen und den ich notfalls als Druckmittel benutzen kann?

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Nadelwald75  10.07.2015, 14:28
@Osterlamm

Hallo Osterlamm,

für Nordrhein-Westfalen (andere Bundesländer bestimmt ähnlich, da müsstest du mal unter "Schulordnung" googeln):

BASS 12 – 01 Nr. 2 Allgemeine Schulordnung (ASchO )in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2002, geändert durch Verordnung vom 8. April 2003

hier dann:

§ 22 Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen

(3) Die Arbeiten werden nach Benotung und Besprechung mit den Schülerinnen und Schülern diesen mit nach Hause gegeben, damit die Erziehungsberechtigten Kenntnis nehmen können; sie sind auf Verlangen spätestens nach einer Woche an die Schule zurückzugeben.

§ 24

Verfügung über Schülerarbeiten

(1) Die im oder für den Unterricht angefertigten Schülerarbeiten sind Eigentum der Schülerin oder des Schülers. Sie können von der Schule zeitweilig einbehalten werden. Sie sind auf Anforderung zu Beginn des folgendenSchuljahres oder dann zurückzugeben, wenn die Schülerin oder derSchüler die Schule verlässt. Aus wichtigen Gründen, insbesondere zur Beweissicherung, kann die Schule die Arbeiten darüber hinaus einbehalten. Schülerarbeiten, die nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende der Einbehaltungszeit nicht abgeholt werden, können auf Anordnung der Schulleiterin oder des Schulleiters vernichtet werden.

(2) Prüfungsarbeiten verbleiben bei der Schule und können nach Ablauf von zehn Jahren nach Abschluss der Prüfung vernichtet werden, sofern die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt.

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Diese Maßnahme ist  m.E. eine absolut gerechtfertige Erziehungsmaßnahme.

Schlamperei (auch der Eltern) und Schummelei seitens der Schüler kann so gut vorgebeugt werden.

Und wer die Arbeiten einsehen will, muss dann eben mal in die Sprechstunde oder zum Elternabend.

Für den Frisör oder eine dringende Erledigung gibt es doch auch immer eine Gelegenheit, mal von der Arbeit wegzubleiben.

Nicht nur die Schule muss immer liefern!


Osterlamm 
Beitragsersteller
 10.07.2015, 08:54

Aber wieso sollte kollektiv die ganze Klasse gestraft werden?
Viel sinnvoller wäre es, zu besagten Kindern zu sagen: "Ok, du bekommst keine Proben mehr mit, stattdessen, werde ich jedesmal deine Mama anrufen und ihr die Note mitteilen." Dann kommt besagte Mutter und unterschreibt die Probe.
Aber warum müssen alle drunter leiden?
Außerdem wird das Kind doch den Zettel genausowenig unterschreiben lassen, wie die Schulaufgabe an sich.

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Herpor  10.07.2015, 09:06
@Osterlamm

a) Gruppendruck auf die chronischen Schlamper wirkt oft Wunder

b) Wenn ein Zettel verloren geht, ist das weniger schlimm. Die Arbeit selbst ist ja das Dokument.

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Osterlamm 
Beitragsersteller
 10.07.2015, 09:12
@Herpor

a.) Dieser Gruppendruck fördert aber wieder nur Ausgrenzung und Hass auf die Schlamper. Also sehr kontraproduktiv in puncto Klassengemeinschaft, mit der es in dieser Klasse ohnehin schon extrem hapert.

b.) Eben. Deswegen reicht es ja völlig, nur besagten Kindern keine Proben mehr mit nach Hause zu geben. Die Strafe, dass Mama es sowieso erfährt, weil die Lehrerin anruft ist m.E. viel schlimmer als ein Zettel, der eh wieder nicht unterschrieben werden wird.

Für manche Kinder wird es sogar eine Erleichterung sein, wenn die Eltern nicht nachvollziehen können, WAS das Kind falsch gemacht hat. Weitere Defizite sind so bereits vorprogrammiert.

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Herpor  10.07.2015, 14:35
@Osterlamm

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Da hilft ein Elternabend.

Wenn die Lehrerin gezielt die betroffenen Eltern anschreibt/anruft und dann einen Elternabend einberuft, ist das Problem schnell gelöst. In der dritten Klasse...... wäre doch gelacht.


Osterlamm 
Beitragsersteller
 10.07.2015, 08:09

Die Eltern haben die Schnauze schon gestrichen voll von irgendwelchen Elternabenden, weil bisher nie was sinnvolles bei rauskam. Und wenn, kommen grundsätzlich nicht die Eltern, um die es geht. :(

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turalo  10.07.2015, 08:11
@Osterlamm

Dann werden diese Eltern eben angeschrieben. Man kann durchaus auch mit Konsequenzen rechnen, wenn man gewissen Dingen nicht nachkommt....

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