Gründung eines Kleinunternehmens?

2 Antworten

Hallo Hamdi,

Wenn Ihr zu zweit gründen wollt, müsste es die Rechtsform GbR sein. Ihr solltet einen Gesellschaftervertrag unterschreiben, der alles regelt.

Seit Ihr beide schon >18, ja?

Als GbR reicht einfache Buchhaltung. Ihr könnt Rechnungen digital schreiben oder Quittungen manuell ausstellen.

Kunden finden ist immer das Schwierigste ... 😊🙏 Gründet ggf. erst, wenn ihr wirklich Kunden gefunden habt und einen Plan habt, wie ihr weitere Kunden findet.

Ja, ihr braucht einen Steuerberater wenn ihr es nicht selbst recherchiert, wie ihr einfache Buchhaltung selbst machen könnt. Es ist eigentlich nicht so schwer. 🙏

Ich würde alles digital machen mit einer Buchhaltungssoftware wie Sevdesk.de - da kann man auch Rechnungen mit schreiben.

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Hier mein Standard Text für Gründer, was hier steht trifft auch auf GbR zu:

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Ein Einzelunternehmen kannst Du beim Gewerbeamt anmelden.

Anschließend musst Du für das Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben, das geht über die Elster Webseite. Es wird kein Brief mehr verschickt, Du musst von Dir aus auf Elster gehen und den Fragebogen absenden, kannst Du direkt 1 Tag nach der Anmeldung im Gewerbeamt tun. Erst danach bekommst Du Deine gewerbliche Steuernummer, die Du ja brauchst um Rechnungen zu schreiben. Beim Fragebogen kannst Du auch die "Kleinunternehmerregelung" beantragen wenn Du unter 22.000 EUR Umsatz bleibst. Dann darfst Du alle Deine Belege und Rechnungen ohne Umsatzsteuer buchen.

Wenn Du im Nebenberuf gründest, musst Du Deinen Arbeitgeber informieren über Deine Tätigkeit, der darf aber nicht Nein sagen, solange Du nicht übermüdet zur Arbeit kommst oder in Konkurrenz gehst.

Es ist sehr empfehlenswert, ein Gewerbliches Konto zu eröffnen, auch wenn es keine Pflicht ist, bei Einzelunternehmen / GbRs.

Dein Krankenversicherungs-Status ändert sich von "gesetzlich versichert" in "privat oder freiwillig gesetzlich" nur dann, wenn Du im Gewerbe mehr als 538 EUR/Monat verdienst. Oder wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche im Gewerbe arbeitest. Solange Du darunter liegst und weiter als Angestellter arbeitest, bleibt alles unverändert. Wenn der Versicherungsstatus sich ändert, empfehle ich, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. (Die privaten Krankenversicherungen sind zwar sehr günstig in jungen Jahren aber extrem teuer im Alter. Ein Kollege zahlt jetzt 2000 EUR pro Monat wo er 70 Jahre geworden ist.)

Nach der Gründung melden sich bei Dir ggf. noch die IHK (oder HWK), die GEZ, die Berufsgenossenschaft, wo Du Dich ggf. dann anmelden musst.

Als Einzelunternehmer oder GbR bist Du verpflichtet "einfache Buchhaltung" zu führen, das beinhaltet eine Liste mit allen Deinen Einnahmen und allen Ausgaben. Das kann man theoretisch sogar in einem guten Excel Sheet machen. Schöner und Professioneller ist aber eine Buchhaltungssoftware wie Sevdesk oder Lexware.

Beachte, dass Du rechtskonforme Rechnungen (oder Quittungen) ausstellen musst: https://qonto.com/de/blog/business/rechnungsstellung/quittung-oder-rechnung-kleinunternehmer

Wenn man keine Kleinunternehmerregelung beantragt, ist es mit einer Buchhaltungssoftware viel einfacher die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) direkt aus der Software ans Finanzamt zu senden. Üblicherweise muss man bis zum 10 Tag des Folgemonats die UStVA ans Finanzamt senden, sonst drohen Strafgelder. 🙏 Bei Quartalsmäßigen Abgabe muss man z.B. für (Jan+Feb+Mrz) die UStVA bis zum 10. April abgeben.

Steuern zahlst Du den Gewinn, den Du mit der EÜR - Einnahmenüberschussrechnung ermittelst. Die Summe aller Einnahmen minus die Summe aller betrieblichen Kosten = Dein Gewinn. Wie viel Steuern zu bezahlst hängt davon ab wie viel Du insgesamt in Summe aller Deiner Einkünfte verdient hast, also Angestelltenverhältnis + Gewerbe + Sonstiges. Mithilfe des Einkommensteuerrechner kannst Du Deine Steuerlast ausrechnen, trage da die Gesamtsumme ein.

Am Ende jeden Jahres musst Du über Elster folgende Erklärungen ans Finanzamt senden:

  • Die EÜR - Einnahmenüberschussrechnung (Formular auf elster.de)
  • Eine Umsatzsteuererklärung (entfällt ab 2024 für Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung)
  • Deine Einkommensteuererklärung mit Anlage G (die den Gewinn aus der EÜR enthält) (oder Anlage S für Freelancer)
  • Gewerbesteuererklärung ist notwendig ab >24.500 EUR Gewinn

Freibeträge:

  • bis 538 EUR Gewinn pro Monat: Du brauchst keine zusätzliche Krankenversicherung
  • bis 11.604 EUR Jahreseinkommen aus allen Einnahmequellen zusammen: Du bezahlst keine Einkommensteuer, musst die Steuererklärung aber dennoch abgeben wenn Du ein Gewerbe hast.
  • bis 22.000 EUR Umsatz: Du darfst die Kleinunternehmerregelung beantragen (musst aber nicht)
  • bis 24.500 EUR Gewinn: Keine Gewerbesteuer

Hallo Hamdi

Dir fehlen erkennbar jegliche Kenntnisse, deshalb solltest Du unbedingt ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern

Aber Antworten will ich dir trotzdem mal geben.

-Wie stelle ich Rechnungen richtig aus, bezüglich Steuern und so, reicht ein Quittungskatalog aus

Ein Quittung Block reicht nicht aus um eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen.

Was in eine Rechnung gehört findest du im §14 UStG.

Hier mal ein kurzer Überblick

-.Wie kommt man anfangs am besten an Kunden, gibt es irgendwie welche Webseiten wo man sich anbieten kann oder etwas ähnliches ?

Das kommt immer auch darauf an was du machen willst.

-. Wie läuft es genau mit Steuern ab, zahlt man Steuern jährlich, lohnt es sich einen Steuerberater an die Seite zu holen ?

Da die die Basics fehlen solltest du tatsächlich an einen Steuerberater denken.

Es gibt 3 wichtige Steuerarten für einen Einzelunternehmer.

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer

Alles 3 sind Jahressteuern und erfordern eine Steuererklärung.

Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19 % des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht.

Die Grenze beträgt:

  • 22.000 € Umsatz im aktuellen Jahr

und

  • 50.000 € voraussichtlich nicht im Folgejahr

Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.

Bist du in Jahr 1 unter den 22.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 € ist die KUR möglich.

Liegst du in einem Jahr über den 22.000 € ist im Folgejahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 22.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich

Die Umsatzsteuer wird unterjährig durch die sog. Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt gemeldet und gezahlt (bzw durch selbiges ggf erstattet)

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.

So wird gerechnet

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer.

Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet

Bei dieser Steuern können quartalsweise Vorauszahlungen geleistet werden, welche am End ebenfalls mit der zu zahlenden ESt verrechnet werden.

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .

Und die letzte Frage ist bezüglich der Krankenversicherung, die wird ja jetzt bei Vollzeit Beschäftigung monatlich abgezogen, wie macht man das dann ?

Ist dein Gewerbe nur ein Nebenerwerb, so brauchst du nichts weiter unternehmen. Ist das Einkommen aus der Selbstständigkeit sein Hauptverdienst, so musst du dich privat versichern.

Weitere Informationen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Hamdi41 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 17:48

Ich danke dir vielmals für diese ausführliche Antwort, damit kann ich etwas anfangen !!!