Grammatik - zuständigeM oder zuständigeN?
Guten Tag,
hab ne kurze frage, was ist richtig? Gibt es einen Grund warum man mit "N" oder "M" am Ende schreiben sollte, weil eigentlich ist das ja ein Dativ, sollte doch eigentlich "zuständigem" sein oder?
...bei dem zuständigem Meldeamt eine Anfrage für eine Erneuerung des Personalausweises durchzuführen, ...
...bei dem zuständigen Meldeamt eine Anfrage für eine Erneuerung des Personalausweises durchzuführen, ...
2 Antworten
… bei de m zuständige n Meldeamt …
So ist es richtig: Der Artikel bekommt die starke Dativ-Endung -m, das Adjektiv nur noch die schwache -n. Die Faustregel sagt: Adjektive werden nur dann stark dekliniert, wenn kein Artikel, Pronomen etc. vorangeht (dabei gibt es allerdings ein paar überraschende Subtilitäten mit dem unbestimmten Artikel oder dem Possessivpronomen).
Darüber habe ich kürzlich eine lange Antwort geschrieben: https://www.gutefrage.net/frage/wie-ist-die-regel-hier#answer-405116075
Ich bin mir sicher das kommt auf die Situation an.
"Melde dich bei den zuständigen Behörden."
"Melde dich bei dem zuständigem Einsatzleiter."
M Singular, N Plural?
Dann würde ich sagen "bei dem zuständigen" ist richtig. Mit M klingt es falsch.
also in meinem text handelt es sich nur um "einen" zuständigen meldeamt.