Graffitti = Kunst oder Vandalismus?

14 Antworten

Hi,

nun, das kommt immer darauf an...

...wo: Es gibt einige Orte wo es erlaubt ist, wo der Eigentümer zugestimmt hat. Hier ist schonmal alles kein Vandalismus, aber auch nicht zwangsweise Kunst. An Orten, wo es nicht erlaubt ist, ist es zwangsweise Vandalismus, aber dennoch manchmal Kunst.

...was: Hier wird es meiner Meinung nach interessanter. Was ist Kunst und was nicht? Keine Kunst ist für mich auf jeden Fall das Hingekritzel von ein paar Buchstaben oder Zeichen. Kunst ist für mich, was durchdacht, kompositorisch aufgebaut und im Auge des Betrachters gelungen ist.

Mich persönlich stören solche Graffiti, wo der künstlerische Hintergrund klar erkennbar ist, meistens nicht. Ausnahmen sind da für mich allerdings z.B. Häuserwände und Lost Places, dafür könnte ich jeden Sprayer hassen. Weniger stören mich gelungene Graffitti z.B. an Lärmschutzwänden von Autobahnen. Was aber dennoch Vandalismus ist.

Mein Fazit: Manchmal sind sie beides, manchmal nichts davon. Was Kunst ist, kann sich jeder selbst denken, was zum Vandalismus gehört, ist klar einordbar.

LG

Es ist meist krimineller Vandalismus.

Kunst kann es auch sein, wenn es gut gemacht ist und wenn es mit Genehmigung des Eigentürmers der Fläche geschieht. Was ja selten der Fall ist.

Vandalismus liegt dann vor, wenn Eigentum Dritter widerrechlicht mit Farbe oder anderen Dingen beschädigt wird.

An statthaften Stellen oder dem Eigentum des "Künstlers" könnten solche Farbgebungen, je nach deren Ausführung, durchaus als Kunst angesehen werden.


TurkishScholar  24.11.2016, 11:54

Würdest du sagen, dass Graffiti ein Beschädigen darstellt?

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schelm1  24.11.2016, 12:00
@TurkishScholar

Das widerrechtliche Abdecken von Flächen oder Gegenständen, die Dritten gehören, ist ohne deren Zustimmung Sachbeschädigung und wird gemäß § 303 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft!

Das ist hier in Deutschland geltendes Recht!

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TurkishScholar  24.11.2016, 12:04
@schelm1

Ich habe gefragt, ob du Graffiti als Beschädigung einstufen würdest.

Echt? Und wie würdest du begründen, dass das Abdecken von Gegenständen eine Sachbeschädigung darstellt?

Ich meine das nicht provokativ, interessiert mich nur :) Ist es eine Sachbeschädigung, weil es gegen den Willen des Eigentümers geschieht? Ist es eine Sachbeschädigung, wenn ich eine Plane über dein Auto legen würde?

Und gemäß §303 I oder 303 II StGB?

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schelm1  24.11.2016, 12:15
@TurkishScholar


Echt? Und wie würdest du begründen, dass das Abdecken von Gegenständen eine Sachbeschädigung darstellt?


Das Eigentum wird durch den nicht befugten Eingriff in die Eigentumsrechte des Eigentümers bzw. die rechtswidrige Einwirkung auf dessen Eigentum gestört.

Das verbietet deutsches Recht!


An statthaften Stellen oder dem Eigentum des "Künstlers" könnten solche Farbgebungen, je nach deren Ausführung, durchaus als Kunst angesehen werden.

Du darfst Dich z.B. mit Graffity bis zur Unkenntlichkeit selbstverstümmeln!

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TurkishScholar  24.11.2016, 12:25
@schelm1

Eine Störung hat nichts mit dem Beschädigen oder Zerstören zu tun.

§303 I StGB sagt nur, dass ein Beschädigen oder Zerstören vorliegen muss: Beschädigt ist eine Sache, wenn sie durch die erfolgte Einwirkung nicht unerheblich in ihrer Substanz verletzt oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt wird.

Deiner Argumentationsweise nach müsste bereits das Legen einer Plane auf ein Auto ein Beschädigen darstellen, weil es das Eigentümerinteresse tangiert: Weder wird die Sache aber beschädigt, noch ist die vermeintliche Beschädigung erheblich, du kannst die Plane ganz einfach abmachen.

Was du da erzählst, richtet sich nach der vollkommen veralteten Zustandsveränderungstheorie (viel zu weit) und ist KEIN Teil des deutschen Rechts, denn die Zustandsveränderungstheorie stellt auf das Interesse des Eigentümers ab: Das Interesse des Eigentümers ist in §303 I StGB aber in keinem Wort geregelt. Wenn überhaupt, dann müsstest du auf den gängigen Beschädigungsbegriff abstellen, der auch Teil der h.M. ist: Und demnach liegt eben kein Beschädigen vor.

Also:

Wenn A eine Plane auf das Auto des B legt, ist das unter keinen Umständen eine Sachbeschädigung, es scheitert am Beschädigen, am Zerstören und an der Erheblichkeit.

 

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schelm1  24.11.2016, 12:57
@TurkishScholar

Das wäre dann wohl eine geplante oder auch planmäßige Form von Graffity unter Verwendung einer Plane - oder was?

Es geht um strafbare Handlungen mittels Farbschmierereien, die das Eigentum gegen den Willen des Eigentümers beschädigen.


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TurkishScholar  24.11.2016, 13:54
@schelm1


Nochmal: Wir haben uns zunächst über mein Beispiel unterhalten und darauf ist der Begriff der Sachbeschädigung nicht anwendbar. Es ging nur um die Plane, nicht um Graffiti. Das wiederum war nur ein exemplifizierendes Beispiel, um dir deutlich zu machen, dass es nicht auf den Willen des Eigentümers ankommt. 

Es hat auch nichts damit zu tun, ob die Sachbeschädigung geplant oder planmäßig war, wir reden über den objektiven Tatbestand: 

Das Eigentümerinteresse IST irrelevant, lies dir §303 I StGB durch: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird ...

Du kannst gerade darauf (Wille des Eigentümers) nicht abstellen, weil du dann den Wortlaut des §303 I StGB vollkommen missachten würdest. Es geht nicht darum, ob das Eigentümerinteresse tangiert ist. Alles andere würde hier zu weit führen. 

Kurz: Nur weil etwas dem Eigentümer nicht gefällt, ist es nicht gleich eine Sachbeschädigung. Das ob muss vor allem bei Graffiti durch 303 II StGB geprüft werden.



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schelm1  24.11.2016, 14:26
@TurkishScholar


Strafrecht - Was wollen Sie denn da gerne, mit wem auch immer, besprechen?

§ 303, Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe 
bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar.




Machen Sie es und für den Fall dass man Sie erwischt, können Sie vor Gericht etwas erzählen!



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TurkishScholar  24.11.2016, 14:48
@schelm1

Glückwunsch, du hast STRG+C und STRG+V benutzt und §303 StGB eingefügt.

Ich mache rein gar nichts von dem, ich kenne mich in dem Bereich einfach nur aus und merke, dass du keinen Plan von dem hast, was du den Leuten hier erzählst: 

Lass den Mist. Es gibt einen Grund dafür, dass man Jura studiert, um es anzuwenden: Es ist anmaßend und vor allem für Beteiligte gefährlich, wenn du solche Antworten gibst, bei anderen Fragen glauben die dir irgendeine Aussage und da haben wir den Salat.

Und das du mich mit Sie ansprichst, sorgt für kein souveränes Auftreten: Weder bist du Jurist, noch studierst du Jura, noch hast du Ahnung von dem: Das du in deinem Profil meinst, du würdest keine Rechtsberatung tätigen, ist schlichtweg lächerlich, da du sowieso nicht in der Position bist, um sowas tun zu können.

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schelm1  24.11.2016, 19:37
@TurkishScholar

Die Überheblichkeit mancher Pseudojuristen wirkt grauenhaft, selbst wenn es sich dabei um Jurastudenten handeln sollte!

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purushajan  25.11.2016, 09:05
@schelm1

diese diskussion bestätigt mir, was mein vater als anwalt immer sagte: juristen sind sophisten. sie spalten die worte und reiten wie kleine kinder auf einzelnen paragraphen herum, anstatt eine situation als ganzes und mit herz und verstand zu betrachten …

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schelm1  25.11.2016, 09:18
@purushajan

Danke für diesen aufhellenden und gleichzeitig erklärenden Beitrag der Psyche dieses Menschen, der tatsächlich vor lauter verirrtem Gedankenspiel die Realität nicht mehr zu sehen scheint!

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Graffitis sind Sachbeschädigungen, weil der Eigentümer, dem "Künstler"  meistens keine Erlaubnis gegeben hat, die Wände zu besprühen. 

Da Graffiti nicht immer Graffiti ist, kann das sehr umstritten diskutiert werden.

Was ist Kunst? Wer ist Künstler? Welche Sache wird besprüht? 

Kann man so pauschal nicht sagen. 


schelm1  24.11.2016, 14:09

Mit ein wenig klarem Verstand erkennt man den Unterschied sehr leicht!  Man muß es nur wollen!

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TurkishScholar  24.11.2016, 14:16
@schelm1

Dann erzähl doch mal. Wie genau erkennst du das? Wie genau würdest du vorgehen? Welcher Straftatbestand wäre der Richtige? Wie prüfst du das Vorliegen der Straftatbestandsmerkmale? 

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schelm1  24.11.2016, 14:18
@TurkishScholar

Sie sollten die für Sie geltenden Bestimmungen selber kennen, wenn denn darüber befinden möchten.

Zu erzählen gibt es da recht wenig!

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TurkishScholar  24.11.2016, 14:40
@schelm1

Du, ich persönlich kenne mich da bestens aus.

Und ich weiß, dass du es definitiv nicht tust: Du hast gerade eine grundsätzliche Strafbarkeit von Graffiti nach §303 I StGB bejaht, den Beschädigungsbegriff mit dem Eigentümerinteresse vereint und dann auf die Planung abgestellt: Noch falscher kann man die Tathandlung nicht subsumieren oder definieren, wobei du letzteres nicht einmal getan hast.

Deshalb meine Frage, weil es mich nervt, wenn Leute sich zu Dingen äußern, die sie nicht verstehen, dann aber vorgeben, sie würden es verstehen: Und wenn sie dann zur Materie ausgefragt werden, reagieren sie mit solch unqualifizierten Aussagen, um von der faktischen Gegebenheit abzulenken, DASS sie es nicht verstehen. 

Ich habe absolut kein Problem damit, wenn Leute sich in diesem Bereich nicht auskennen - das tut kaum einer, der nicht vom Fach ist - aber es ist für alle Beteiligten unangenehm und für konkrete Rechtsfragen gefährlich, wenn Querulanten derartige Aussagen treffen, die einfach nicht stimmen. Den §303 StGB zu kennen, reicht nicht aus, um einen auf Jurist zu machen: Den kann jedes Kind googlen und es sollte zum Allgemeinwissen gehören. Das eine Sachbeschädigung nicht im Sinne des Eigentümerinteresses ist, ist selbstverständlich, aber nur weil das Eigentümerinteresse tangiert ist, ist letzteres nicht kausal für eine Sachbeschädigung. 

Da sich eine weiterführende Konversation mangels Wissensstand deinerseits nicht als ertragreich auszeichnet, beende ich die Diskussion an dieser Stelle. Solltest du weiteren Diskussionsbedarf haben, dann äußerst du dich konkret und nur fachwissenschaftlich zu der Thematik, dann können wir diskutieren:  Ich dachte, mein vorheriger Kommentar hätte dir etwas Einsicht verschafft, aber dir geht es nicht um das Verständnis der Materie, sondern um die Wahrung des Scheins, du hättest irgendeinen Plan von all dem. 

Einen schönen Tag noch. 

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schelm1  24.11.2016, 18:42
@TurkishScholar

Ich habe absolut kein Problem damit, wenn Leute sich in diesem Bereich nicht auskennen - das tut kaum einer,

Ihr persönliches Problem wird in Ihren Ausführungen mehr als nur deutlich!

Gut das diese Welt  Menschen Sie hat!

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TurkishScholar  24.11.2016, 23:09
@schelm1

Sehr schön, dann hätten wir das doch geklärt:

Das du Sätze aus dem Kontext reißt und nicht in einem einzigen Punkt auf das eingehst, was ich dir hier zurecht vorwerfe, ist Aussage genug.

Mit Überheblichkeit - so wie du es im obigen Kommentar darstellst - hat es nichts zu tun, der Überhebliche bist du, der den Leuten erläutern will, dies und jenes sei geltendes Recht, obwohl er nicht im Ansatz Ahnung von der Materie hat: 

Man nennt sowas einen Querulanten. Du kannst als Kaufmann nicht Leuten etwas über Nanotechnologie erzählen wollen, weil du mal von irgendeinem Theorem gelesen hast und dann auch noch so tun, als wärst du selbst irgendein Nanotechnologe. 

Überheblich ist es, wenn man klar und deutlich auf Fehler hingewiesen wird und dann noch so tut, als hätte man von irgendwas irgendeine Ahnung bzw. Recht: Ich habe dir die Sache ausführlich erläutert, in deiner Überheblichkeit kopierst du mir den §303 und meinst dann, ich solle vor Gericht weiterschauen, wenn du so mit Laien umgehst, dann nehme ich dir das schlichtweg übel, weil du den Leuten a) Unwahrheiten präsentierst und b) dann bewusst so tust, als wärst du irgendein Jurist oder rechtskundig. Und da hört der Spaß auf. 

Du sprichst von einer Überheblichkeit von Juristen oder Jura-Studenten: Diese Leute haben das Fach 5-8 Jahre studiert, haben zwei Staatsexamen geschrieben und üben den Beruf teils Jahre/Jahrzehnte aus: 

Diese Leute sind nicht überheblich, sie kennen sich mit der Materie einfach aus. Es ist DEIN Ego-Problem, dass du es als Überheblichkeit einstufst, wenn man dir sagt, dass du da Bullshit erzählst, weil du den Leuten hier Bullshit erzählst und sie dir vielleicht sogar glauben, weil sie es selbst nicht besser wissen. Ein Arzt ist auch nicht überheblich, wenn er dir sagt, dass du als Nicht-Fachkundiger keine Herzoperation durchführen kannst. Arbeite daran. 

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