Grabschmuck entfernen rechtlich gesehen strafbar oder nicht?
Hallo,mein Stiefvater wurde vor 4 Tagen beerdigt. Nun fand ich am Friedhof auf das die Trauerschleifen seiner leiblichen Töchter entfernt wurden. Mit einer hatten wir telefoniert,sie meinte sie wüsste nichts davon aber vermutet das eine Tochter alle abgeschnitten hat ohne Erlaubnis .Hat sie sich somit Strafbar gemacht oder nicht?
4 Antworten
Kommt vielleicht auch auf die Friedhofssatzung an, bei uns werden die Kränze relativ zügig entsorgt, wenn sich die Angehörigen nicht kümmern. Dann aber der ganze Kranz und nicht nur die Schleife.
Wenn es die Gemeinde nicht war - steht dieses Recht ausschließlich demjenigen zu der die Bestattung beauftragt hat.
Was ich noch akzeptieren würde - wenn der Kranz mit Schleife ohne mein Einverständnis bestellt wurde. Wenn Tochter den Kranz bestellt und bezahlt hat - wäre die Handlung relativ ungewöhnlich.
Wenn es nicht gerechtfertigt war, wäre es mE Sachbeschädigung - nur hier den Beweis gegen den Schädiger zu führen, ist vermutlich ziemlich schwierig.
Wäre evtl. Sachbeschädigung oder schlimmstenfalls Störung der Totenruhe.
vermutet
Das reicht nicht.
Heikle Frage.
Oft wird der Grabschmuck von der Friedhofsverwaltung schon nach einigen Tagen entfernt, weil sich eh niemand drum kümmert. Die besagte Tochter könnte also auch die Trauerbänder vor dem Wegwerfen gerettet haben. Bevor man da die Strafrechtskeule schwingt, sollte man erst miteinander reden.
naja aber nach 4 tagen werden die kränze definitiv nicht weggeschmissen zudem ist es maximal respektlos
Es könnte sich um Sachbeschädigung handeln.
Ohne konkrete Beweise bzw. Zeugen dürfte die Sache aber eher im Sand verlaufen.