Grabauflösung der Großeltern, müssen alle Enkel Zahlen?

2 Antworten

Entsprechende Gebührentragungspflichten finden sich regelmäßig in den Bestattungsgebührensatzungen der Kommunen. Die können unterschiedlich sein. Regelmäßig tragen die zur Bestattung Verpflichteten die Kosten sowie die Personen, die das (letzte) Nutzungsrecht innehaben.

Wenn das Nutzungsrecht an die Tochter ging, sind die Bestattungsverpflichteten der Tochter vmtl. dafür haftbar. Das dürfte dann Kind 2 sein.

Es kommt aber auch den Inhalt der Gebührensatzung an.

Wer hat denn die Auflösung beantragt? Die Gemeinde?

Müssen meine Schwester und Ich für die Grabauflösung mitbezahlen, obwohl wir kein Nutzungsrecht hatten.

Meiner Kenntnis nach Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.