GOT (Gebührenordnung für Tierärzte)

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Die Sätze, die der Tierarzt nehmen darf, variieren zwischen dem ein- bis dreifachen. Dabei sind die Übergänge fließend, d.h. der Tierarzt darf auch z.B. den 1,3-fachen Satz verlangen. Wie hoch der Satz ist, hängt von Tageszeit (während Sprechzeit oder im Notdienst, mittags oder nachts...), Ort der Praxis (München teurer als Landpraxis), Aufwand während der Behandlung (bei einer aggressiven Katze kann der Verbandswechsel schnell dreimal so lange dauern...) usw. ab. Das kann der Tierarzt frei bestimmen. Die meisten Kollegen werden sich aber im Bereich zwischen 1- und zweifachem Satz bewegen (den dreifachen Satz gibts nur Heiligabend, wenn man zur Bescherungszeit wegen Durchfall seit einer Woche anruft ;-). Wenn generell nicht der einfache Satz abgerechnet wird, ist das auch eine Anpassung an Inflation, Teurungsrate, Wohnort..., da die GOT nicht sehr oft aktualisiert wird. Generell muss der TA genau die Leistung abrechnen, die er auch erbracht hat. Variationen können sich nur ergeben, wenn sich der Punkt nicht so in der GOT findet, dann sollte man eine möglichst gute Entsprechung finden.

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Ich kann dies nur zustimmen, es darf KEIN Tierarzt die GOT weder unterschreiten noch überschreiten.

Da aber die meisten Tierhalter die Preisunterschiede NICHT nachvollziehen können haben wir auf unserer Webseite:

http://www.tierarzt-roehl.de/tierarztkosten-was-kostet-ein-tierarzt.htm

ein Beispiel dargestellt wie sich die Tierarztkosten etwa zusammensetzen.

Viel Spass

Ein guter Tierarzt nimmt nur den Satz, der ihm laut GOTÄ zusteht und der seinem Behandlungs- Aufwand entspricht, da er seinen Beruf wegen der Liebe zu Tieren und nicht wegen der Kohle ergriffen hat. Natürlich kann an Wochenenden oder Feiertagen ein anderer Satz verlangt werden, aber ich als Katzenbesitzerin zahle den gerne, wenn dadurch meinem Tier sofort geholfen wird, denn manche schlimmere Wehwechen können nun mal nicht bis montags warten, wo wieder die normale Gebührenordnung gilt.

Den mehrfachen Satz können sie natürlich verlangen. Meistens wird's in Ballungsgebieten höher abgerechnet als auf dem flachen Land.

Andere Tiere als Berechnungsgrundlage nehmen können sie auch - dürfen sie aber nicht. Das wäre Betrug.

Genausowenig dürfen sie unter den festgelegten Satz gehen, sonst rückt ihnen die Tierärztekammer auf die Bude.

Tierärzte können auch z.b. den 2,5 fachen Satz nehmen