Gold verkaufen als Minderjähriger?

4 Antworten

Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

  • Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
  • Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände
  • Ankaufspreis
  • Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

https://de.wikipedia.org/wiki/Goldankauf

Nein kannst Du nicht, denn du bist nur beschränkt geschäftsfähig. Also bitte Deine Eltern den Verkauf für Dich zu tätigen.

Jeder seriöse Goldaufkäufer wird es nicht machen, weil Du noch nicht 18 bist.

brauchst die Einwilligung deiner Eltern bzw die Genehmigung, falls der Verkauf schon stattgefunden hat. Siehe §§ 106-108BGB