Wer hat was bezahlt?

Normalerweise besteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Infrastruktur privater Anbieter wie zb. Deutsche Glasfaser, daher gibt es keine andere Möglichkeit als bezahltes Geld zurück zu verlangen, oder sich auf die Warteliste setzen zu lassen.

Wenn die Vermieterin für Ihre 800 Euro die Infrastruktur nutzen konnte, war der Vertrag mit ihr erfüllt, sie oder der Anbieter ist nicht verpflichtet den Vertrag auf den den Nachmieter zu übertragen.

Im übrigen ist auf Grund der Qualität der Datenübertragung eine sehr hohe Fluktuation zu erwarten, dass die Wartezeit nicht allzu lang dauern dürfte und ihr vielleicht bei der Nutzung des Telekomnetzes, das ja derzeit ebenfalls flächendeckend die als Glasfaser ausgebaut wird, wahrscheinlich besser und günstiger bedient. Das Telekomnetz steht allen drittanbietern zur Verfügung und da besteht auch Rechtsanspruch zur Nutzung.

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