Gilt ein Führerschein demn man in der Slowakei macht auch in Deutschland?

4 Antworten

Der gilt in Deutschland nur, wenn du rumänischer oder slowakischer Staatsbürger bist mit Wohnsitz in Rumänien oder der Slowakei.

Ein deutscher Staatsbürger müsste einen In Rumänien oder der Slowakei gemachten Führerschein erst in Deutschland umschreiben lassen, damit er hier gültig ist.

Ansonsten könnte ja jeder, der in Deutschland den Führerschein abgenommen bekommt, in Rumänien oder der Slowakei einfach einen neuen Führerschein machen und hier dann damit wieder herumfahren.

Und das will man genau mit dieser Regelung unterbinden.


Maxine088 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 13:26

KÖNNTE MAN JA FESTSTELEN, DAS ES NICHT SO IST..

0
GoodFella2306  19.07.2017, 13:28

1. Schrei hier nicht so herum. 2. bis man so etwas festgestellt hätte, könnte die betreffende Person ja teilweise schon jahrelang mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland herumgefahren sein, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Und damit das nicht geschieht, ist es deutschen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, mit einem ausländischen Führerschein dauerhaft in Deutschland herumzufahren.

2
Maxine088 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 13:32
@GoodFella2306

1. Wie geht dann die "Umschreiberei vor sich"??

2. Man könnte ja uch ganz ohne "Blatt" fahren

0
PinguinPingi007  19.07.2017, 13:32



Ein deutscher Staatsbürger müsste einen In Rumänien oder der Slowakei gemachten Führerschein erst in Deutschland umschreiben lassen, damit er hier gültig ist.


Rumänien & Slowakei gehören zur EU und daher sind im EU-Ausland ausgestellte Fahrerlaubnisse auch in Deutschland gültig.

Deutschland ist vertraglich verpflichtet, EU-Fahrerlaubnisse zu akzeptieren.


0
GoodFella2306  19.07.2017, 13:37

ja Pingu, das weiß ich wohl aber hier geht es wohl darum dass sich ein deutscher Staatsbürger mit deutschem Wohnsitz im EU-Ausland einen Führerschein besorgen will, und wie sieht es dann aus wenn dieser deutsche Staatsbürger mit diesem EU-Führerschein den Entzug der deutschen Fahrerlaubnis umgehen will?

0
Maxine088 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 13:43
@GoodFella2306

wenn es aber der erste Führerschin idt und es derjenige aus Kostengründen macht?

0
diePest  19.07.2017, 13:44

Das hat nichts mit der Staatsangehörig zu tun, sondern mit dem Wohnsitz.. man muss mind. 185 Tage dort gemeldet gewesen sein.. dann ist das ohne umschreiben ok.

0
GoodFella2306  19.07.2017, 13:47

und nichts anderes habe ich oben geschrieben, man braucht einen Wohnsitz in dem jeweiligen Land. an den Fragesteller, es spielt keine Rolle ob es der erste oder der 17 Führerschein ist. Auch die Kostengründe spielen keine Rolle, ein Führerschein kostet in Deutschland nur mal so viel, wie er kostet. Wenn ich kein Geld dafür habe, dann kann ich ihn mir nicht leisten. Nichtsdestotrotz ist trotz all dieser Diskussion eines hundertprozentig sicher: ein ausländischer Führerschein ist in Deutschland nur dann gültig, wenn der Inhaber seinen Wohnsitz in dem jeweiligen Land hat, das den Führerschein ausgestellt hat. Wenn man also als Deutscher versucht, dauerhaft in Deutschland mit einem rumänischen Führerschein herumzufahren, ohne dass man ihn hat umschreiben lassen, dann verstößt man gegen das Gesetz. Wenn ich in Deutschland lebe und wohne und herumfahren will, dann brauche ich einen deutschen Führerschein.

0
diePest  19.07.2017, 13:50
@GoodFella2306

Nein, nicht korrekt .. du kannst als Deutscher mit einem im EU Land (rechtmäßig) erworben Schein hier solange fahren wie du willst bzw wie der Führerschein gültig ist .. derzeit 15 Jahre. 

0
GoodFella2306  19.07.2017, 13:50

na ja macht ihr mal, ihr werdet schon recht haben.

0

Ja, wenn Du Deinen Wohnsitz in dem entsprechenden Land hast.

Aber genauer sagen es Dir doch

1. die Führerscheinstelle,

2. die Polizei,

3. ein Automobilclub oder

4. eine Suchmaschine Deines Vertrauens.

Eine kleine Hilfe (Auszug):

"Der Europäische Gerichtshof hat die Kriterien eindeutig festgelegt,
bei deren Vorliegen von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland
Gebrauch gemacht werden kann.

a) Es muss das Wohnsitzerfordernis erfüllt sein. D. h. man muss für mindestens 185 Tage im Ausland gemeldet sein bzw. sich aufgehalten haben.

b) Im ausländischen Führerschein darf kein deutscher Wohnsitz eingetragen sein.

c) Die ausländische Fahrerlaubnis wurde erst nach Ablauf einer deutschen Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erworben"

(Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/eu-fuehrerschein-darf-ich-damit-in-deutschland-fahren_031834.html)

Wichtigstes Kriterium ist im Prinzip der (nachprüfbare) Wohnsitz im Ausland.

Also.. wenn man mind. 185 Tage in der Slowakei gelebt hat und in der Zeit den Führerschein erworben hat, darf man in Deutschland damit fahren .. aber nur, wenn hier kein Fahrverbot besteht! 

Hat man dort keinen Wohnsitz gehabt .. gilt der Führerschein nicht in Deutschland! 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Wenn du Angehöriger dieser Staaten bist, gilt der natürlich auch in DE.


GoodFella2306  19.07.2017, 13:29

nicht für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, denn dann könnte man sich bei Entzug der deutschen Fahrerlaubniss ja einfach in Rumänien oder der Slowakei einen neuen Führerschein besorgen. Und das ist zum Glück nicht möglich, denn ansonsten könnte man ja die Strafe unterlaufen.

0