Gilt das Jugendticket auch, wenn ein Teil der Strecke durch ein anderes Land bzw. Bundesland verläuft?
Ich wohne in Baden-Württemberg und halte mich sowohl regelmäßig an der Grenze zur Schweiz im Süden als auch an der Grenze zu Hessen im Norden auf. Da ich keinen Führerschein habe, habe ich mir nun ein Jugendticket gekauft, welches für ganz Baden-Württemberg gilt.
Leider befinden sich sowohl an der Grenze zu Hessen als auch an der zur Schweiz Bahnhöfe und Streckenabschnitte, die Teil der regionalen Bus- und Zuglinie sind und daher nur schwer bis garnicht vermieden werden können, aber nicht in Baden-Württemberg liegen. Jedoch befinden sich in beiden Richtungen Bahnhöfe, die wieder in Baden-Württemberg liegen.
Darf ich mit meinem Ticket auch diese Streckenabschnitte benutzen und sogar an diesen Bahnhöfen ein- bzw. aussteigen? Oder muss ich mir für diesen kurzen Abschnitt ein separates Ticket kaufen?
1 Antwort
Einen ersten Überblick schafft diese Karte: https://www.bwegt.de/jugendticketbw
Demnach sind zumindest die Verbindungen, bei denen Du bis Basel Bad Bf fahren und dort umsteigen musst, enthalten, Teile Hessens, Bayerns und der Pfalz ebenfalls, da müsste man dann aber die genauen Strecken wissen.
Das JugendticketBW gilt im Verkehrsverbund des eigenen Wohnortes und im ganzen restlichen Teil von Baden-Württemberg, der nicht durch diesen Verbund abgedeckt ist.
Das Ticket gilt im gesamten Baden-Württemberg - und die Schweizer Strecken gelten tariflich als Inlandsverkehr -, in RLP aber beispielsweise nur für Menschen aus dem Karlsruher Verkehrsverbund.
Also mit dem Jugendticket BW kannst du zum Beispiel durchaus von Ulm nach Aalen fahren, obwohl die Strecke auf einem Teilstück auch durch Bayern verläuft.
Mittlerweile hat sich das erledigt, da das Ticket seit diesem Jahr für ganz Deutschland gilt. Es ist also nun soetwas wie ein billigeres Deutschlandticket für Schüler und Studenten.
Ich könnte also theoretisch mit dem ÖPNV bis nach Kiel fahren, wenn ich Lust (und genug Nerven) hätte.
Laut der von dir verlinkten Seite, gilt es nur, wenn wenn diese Gebiete Teil des jeweiligen Tarifverband sind, sprich man darf mit dem Ticket nur dann in anderen Bundesländern fahren, wenn diese Teil eines Tarifverbands sind, der über die Grenzen von Baden-Württemberg hinausreicht.
Ich kann also höchstens durch Basel und wahrscheinlich noch nicht einmal durch Schaffhausen (Tarifverbänd im Südenwesten von Baden-Württemberg sind sehr klein), da ich mein Ticket in Waldshut-Tiengen beantragt habe und das auch auf dem Ticket vermerkt ist.