Gilt bei mir das Geg Gebäudeenergiegesetz zur Sanierung wenn ich das Elternhaus geschenkt bekomme in dem ich seit Geburt 1985 lebe?

1 Antwort

Es gibt keine generelle Sanierungspflicht. Allerdings gibt es entsprechende Vorschriften, wenn Du zum Beispiel am Dach größere Reparaturen vornehmen willst/musst.

Ich empfehle Dir dringend im Falle einer geplanten Sanierung, vorher einen Energieberater hinzuziehen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Mechatroniker85 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 17:18

Nein, es gibt ein Sanierungspflicht wenn du ein Haus kaufst, erbst oder geschenkt bekommst... GEG. So muss dann alte Heizungen ausgetauscht werden, Dachboden bzw. Obergeschoss gedämmt werden. Und Wasserrohe in nicht beheizten Räumen gedämmt werden. Aber es gibt eine Ausnahme im Erbfall, wenn der Erbende bereits seit. 1.1.2002 in dem Gebäude lebt. Was ist aber bei einer Schenkung. Dazu kommt das ich zum 1.1.2002 noch minderjährig war...

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GGImmo  11.07.2024, 17:54
@Mechatroniker85

Ja, deshalb meine Antwort. Da Du bereits vor dem Stichtag dort gelebt hast, gilt die Ausnahme. Dass Du zu diesem Zeitpunkt volljährig gewesen sein musst, ergibt sich nicht aus dem Gesetz

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Mechatroniker85 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 18:14
@GGImmo

Klar, mir war nur unklar, ob dies auch bei Schenkung oder nur bei direktem erbe gilt.

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