Gibts es im Mutterschutz noch normales Gehalt?
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3 Antworten
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Man bekommt von der zuständigen Krankenkasse Mutterschaftsgeld bis max. 13,--Euro/ Tag, wenn man in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht zu Beginn der Schutzfrist. Oder wenn man ALG I bezieht- oder mit Ansrpuch auf Krankengeld als Selbstständige versichert ist.
Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum tatsächlichen Netto = man hat in den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung keine finanziellen Einbußen.
Bei ALG I Bezug bekommt man Mutterschaftsgeld in höhe Arbeitslosengeld.
Bei Selbstständigkeit in Höhe der Beitragseinstufung.
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Die Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro täglich. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum Durchschnittlichen Netto der letzten drei Monate.
Also das Nettogehalt bleibt wie gehabt.
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Eine Anfrage bei google....
https://www.gehalt.de/arbeit/gehalt/wer-zahlt-bei-mutterschutz