Gibt es Zivilcourage noch und ist diese etwas wert?

8 Antworten

Da die Polizei die ungute Angewohnheit besitzt Menschen die Gewalt zum Selbstschutz oder Schutz anderer verwenden, bzw, um Gewalt anderer zu beenden, genauso hart oder härter zu bestrafen als die eigentlichen Täter, ist das nicht verwunderlich. Habe es selbst erlebt- man wird von einer verdammten Gruppe angegriffen, verteidigt sich allein, und bekommt am Ende die Strafe weil ja die Aussagen mehrerer gegen die Aussagen des Einzelnen stehen. Deswegen ist es mir egal- jeder für sich.


Frank6188  02.05.2023, 07:43

So habe ich es auch erlebt. Einen Dieb gestellt und Beute abgenommen, der wurde mit 500 Mark bestraft, ich mit 1300. Zuletzt noch handfest einer belästigten Frau geholfen und dann lieber schnell das Weite gesucht. Ich habe auch schon bei einem Unfall auf der Autobahn geholfen und jemand aus einem Fluss gezogen und wurde von den Bullen misstrauisch betrachtet, weil ich nicht gesellschaftskonform bin.

hardliner2019  03.05.2023, 09:22
@Frank6188
So habe ich es auch erlebt. Einen Dieb gestellt und Beute abgenommen, der wurde mit 500 Mark bestraft, ich mit 1300.
  1. Wegen welcher Straftat wurdest du zu verurteilt?
  2. Ist das Urteil rechtskräftig?
  3. Einen "Dieb zu stellen" und ihm "die Beute abzunehmen" ist keine Straftat.
Frank6188  03.05.2023, 09:47
@hardliner2019

1300 für Einstellung des Verfahrens

Der Dieb wehrte sich, ich reagierte darauf, Anklage und Prozeß wegen Körperverletzung.

hardliner2019  03.05.2023, 10:06
@Frank6188
1300 für Einstellung des Verfahrens
  • Also wurdest du tatsächlich gar nicht verurteilt.
  • Wurde das Verfahren gemäß § 153a StPO eingestellt?

§ 153a StPO - Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen - dejure.org

Der Dieb wehrte sich, ich reagierte darauf, Anklage und Prozeß wegen Körperverletzung.
  • Was bedeutet "Ich reagierte darauf" konkret?
  • Bei Notwehr und rechtfertigendem Notstand (§§ 32, 34 StGB) besteht keine Rechtswidrigkeit, womit eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung ausgeschlossen ist.

§ 32 StGB - Notwehr - dejure.org

§ 34 StGB - Rechtfertigender Notstand - dejure.org

Frank6188  03.05.2023, 10:29
@hardliner2019

Der Dieb entwendete die Kamera einer Hochzeit mit allen Fotos der Feier. Ich verfolgte und stellte ihn. Es kam zum Kampf um die Kamera und er bekam eine Ohrfeige und einen Tritt in den Hintern. Beim Prozess sagte er nicht gegen mich aus. Es gab keine Zeugen. Ich war vorbestraft und 6 Monaten zuvor aus der Haft entlassen worden. Der Richter sagte, aufgrund meiner Akte könne es nicht sein, dass nichts gewesen ist und bot an für 1300 das Verfahren einzustellen. Das habe ich auf Rat meines Anwalts lieber angenommen. Dieser Umstand stand sogar in drei Zeitungen, dass der Dieb billiger weg kam, als derjenige, der ihn gestellt hat. Du kannst mir jetzt noch 10.000 Paragraphen um die Ohren hauen, das ist meine eigene Lebenserfahrung. Und dabei nicht die einzige in dieser Richtung.

hardliner2019  03.05.2023, 19:48
@Frank6188
Der Richter sagte, aufgrund meiner Akte könne es nicht sein, dass nichts gewesen ist und bot an für 1300 das Verfahren einzustellen. Das habe ich auf Rat meines Anwalts lieber angenommen.

Da hat dir dein Anwalt einen guten Rat gegeben.

  • Es ist immer ein sehr großer Vorteil des Beschuldigten, wenn dessen Anwalt die Erledigung des Strafverfahrens nach § 153a der Strafprozessordnung (StPO) herbeiführt.

§ 153a StPO - Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen - dejure.org

  • Der Vorteil besteht schlicht darin, dass weiterhin die gesetzliche Unschuldsvermutung zugunsten des Beschuldigten besteht, der deshalb nach Zahlung der Geldauflage - falls keine Vorstrafen bestehen - weiterhin als "nicht vorbestraft" gilt.

In deinem Fall - nach eigener Darstellung vorbestraft und erst unlängst aus der Strafhaft entlassen - giltst du zwar NICHT als "nicht vorbestraft". Aber immerhin ist dir dank Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO ein weiterer Eintrag ins Bundeszentralregister erspart geblieben. Genau darin liegt dein Vorteil, den dein Anwalt zutreffend erkannt hat.

Du kannst mir jetzt noch 10.000 Paragraphen um die Ohren hauen

Nö, mehr als zwei Paragraphen braucht es nicht.

  • § 46 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB), der die Strafzumessungskriterien kodifiziert

§ 46 StGB - Grundsätze der Strafzumessung - dejure.org

  • und § 261 der Strafprozessordnung (StPO), der den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung kodifiziert.

§ 261 StPO - Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung - dejure.org

Die freie richterliche Beweiswürdigung im Strafprozess | GANGWAY e.V. | GANGWAY e.V.

§ 261 StPO - Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung - Gesetze - JuraForum.de

Offenbar hat dein Anwalt zutreffend erkannt, dass unter Berücksichtigung der §§ 46 Abs. 2 StGB, 261 StPO ein Urteilsspruch für dich deutlich ungünstiger gewesen wäre als die Erledigung des Strafverfahrens nach § 153a StPO.

Sicher ist:

  • Dem erkennenden Gericht (Amtsgericht, Einzelrichter) dürften zur rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts deutlich mehr Informationen zur Verfügung gestanden haben, als es aus deinem Bezugskommentar hervorgeht. Also beispielsweise: Wie kam es zum "Kampf um die Kamera"? Waren der "Tritt in den Hintern" und die "Ohrfeige" durch Notwehr oder rechtfertigenden Notstand (§§ 32, 34 StGB) gedeckt? Oder handelte es sich gar nicht um Notwehr oder rechtfertigenden Notstand, sondern um eine objektiv rechtswidrige Körperverletzung? Welche (gegebenenfalls ärztlich attestierte) Folgen hatten der "Tritt in den Hintern" und die "Ohrfeige"?
  • Ich selbst habe im Laufe meines Lebens wiederholt sowohl von meinem Notwehrrecht (§ 32 StGB) Gebrauch gemacht als auch im rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) Menschen geholfen, die rechtswidrig angegriffen wurden. In keinem Fall bin ich deswegen angezeigt geschweige denn verurteilt worden.
  • Ich kann deshalb die Darstellung des antwortgebenden Nutzers OmniosX ebenso wenig bestätigen Familienangehörige und Freunde, die unter den Voraussetzungen der §§ 32, 34 StGB in mehreren Fällen ebenfalls eingegriffen und dadurch Zivilcourage gezeigt haben. Da wurde niemand angezeigt oder verurteilt. Im Gegenteil: Einer von ihnen wurde mit dem "XY-Preis" ausgezeichnet.

XY-Preis für Zivilcourage – Wikipedia

Der XY-Preis 2023 - ZDFmediathek

Frank6188  03.05.2023, 22:09
@hardliner2019

Und was willst du mir mit dem Roman nun erzählen? Widerlegt es meinen Beitrag? Ich habe geholfen und musste dafür 1300 Euro plus Anwaltskosten berappen. Punkt. Ich habe mich ja wesentlich kürzer gefasst aber trotzdem hast du die wwenigen Sätze nicht gelesen oder nicht verstanden.

Frank6188  03.05.2023, 22:12
@hardliner2019

Im Endeffekt bist du ein Träumer, der keine Ahnung hat, wie es vor Gericht läuft. Guck bisschen weniger Barbara Salesch.

hardliner2019  03.05.2023, 22:32
@Frank6188
Im Endeffekt bist du ein Träumer, der keine Ahnung hat, wie es vor Gericht läuft. Guck bisschen weniger Barbara Salesch.

Es hat keinen Sinn, sich mit ignoranten und ungebildeten Leuten zu unterhalten, die auf sachliche Darstellungen provokant antworten.

Das ändert allerdings nichts daran, dass jeder das Recht auf seine eigene Dummheit hat und sie durch unsachliche Unterstellung & gezielte Provokation - siehe Zitat - unter Beweis stellen darf.

Ich akzeptiere das.

Gute Nacht!

Frank6188  03.05.2023, 22:41
@hardliner2019

Och, jetzt wird er pampig. Erst nicht lesen können, dann falsch beurteilen. Nichts von dem, was du hier erzählt hast, geht auf das ein, was ich geschrieben habe. Hauptsache schön Text machen. Ich finde es immer lustig, wenn irgendwelche Nutzer, die mich nicht kennen, mir erzählen wollen, was ich erlebt habe. Wie hast du es noch genannt? Deine Erfahrungen sind auch nur anekdotisch. Dass du keine Ahnung davon hast, da hast du recht, das hast du schön rausgestellt. Gute Nacht Erklärbär.

Frank6188  03.05.2023, 22:46
@hardliner2019

"Da wurde niemand angezeigt oder verurteilt"

Also nie vor Gericht gewesen, will aber erzählen, wie es dort abläuft. Kenntnis dann wohl vermutlich Gerichtsshows geguckt.

Frank6188  03.05.2023, 22:49
@hardliner2019

"Sicher ist:

Dem erkennenden Gericht (Amtsgericht, Einzelrichter) dürften zur rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts deutlich mehr Informationen zur Verfügung gestanden haben, als es aus deinem Bezugskommentar hervorgeht. Also beispielsweise: Wie kam es zum "Kampf um die Kamera"? Waren der "Tritt in den Hintern" und die "Ohrfeige" durch Notwehr oder rechtfertigenden Notstand (§§ 32, 34 StGB) gedeckt? Oder handelte es sich gar nicht um Notwehr oder rechtfertigenden Notstand, sondern um eine objektiv rechtswidrige Körperverletzung? Welche (gegebenenfalls ärztlich attestierte) Folgen hatten der "Tritt in den Hintern" und die "Ohrfeige"?"

Ein Gericht macht wegen so einer Bagetelle keinen großen Aufwand. Nochmal: keine Aussage von mir, keine Aussage des Opfers, kein Attest, keine Zeugen. Indiz Aussage des Diebes bei seiner Verhaftung durch die Polizei und meine Akte daraus Vermutung des Richters. Von wegen sicher.

hardliner2019  03.05.2023, 22:55
@Frank6188
Versuche es erst einmal selbst mit Leseverständnis
Och, jetzt wird er pampig.
Also nie vor Gericht gewesen, will aber erzählen, wie es dort abläuft.
Dass du keine Ahnung davon hast, da hast du recht, das hast du schön rausgestellt. Gute Nacht Erklärbär.

Schönes Schlusswort!

§ 258 StPO - Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes - dejure.org

🤣🤣🤣

Falls deinen vier im Minutentakt geposteten Kommentaren noch weitere (zwecks Ergänzung des Schlussgehörs) folgen, wird sie die mitlesende GF-Community gewiss gern zur Kenntnis nehmen. Ich allerdings nicht, da ich dich - nach deinem eindrucksvollen "Quod erat demonstrandum" des Bezugskommentars - auf meine Ignore-Liste gesetzt habe.

;-)
isilang  03.05.2023, 23:02
@Frank6188

Ich bin auch verwundert, warum man sich hier derart intensiv deiner "Fallanalyse" widmet.

LieseMuelller  03.05.2023, 23:24
@isilang

Ich jetzt nicht so. Ich lese aus der Diskussion heraus, dass Frank 6188 eine Haftstrafe absitzen musste.

Eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung kommt nur in Betracht bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Wird vom Gericht eine höhere Freiheitsstrafe ausgesprochen, ist eine Bewährung nicht möglich.

Da geht im Fall des Kameradiebs bei mir das Kopfkino an.

Frank6188  04.05.2023, 11:34
@isilang

Ich auch. Ich poste kurz etwas, er fragt immer weiter nach, ich antworte, er hakt immer weiter nach, versteht es nicht und dann will er das eigen Erlebte absprechen.

Frank6188  04.05.2023, 11:38
@LieseMuelller

Und ? Was heißt das? Es bestätigt doch meine Darstellung. Im übrigen fanden drei Zeitungen (Express, Kölner Stadt Anzeiger, Bild) den Umstand merkwürdig.

Worum es hier in dem Thema ging, hast du noch im Blick?

Frank6188  04.05.2023, 11:41
@LieseMuelller

"Eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung kommt nur in Betracht bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Wird vom Gericht eine höhere Freiheitsstrafe ausgesprochen, ist eine Bewährung nicht möglich"

Wenn du hier schon den Rechtsexperten mimst, dann solltest du es auch richtig machen. Man kann auch einen Monat ohne Bewährung bekommen. Nicht alles was unter zwei Jahren fällt, wird automatisch zu Bewährung ausgesetzt.

Ja ich habe einen Haftstrafe abgesessen, na und? Und es war nicht meine Kamera, ich hatte mit der Besitzerin nichts zu tun, kannte sie noch nicht mal. Ich war nur Bedienung auf der Hochzeit, deshalb nüchtern und deshalb in der Lage dem Dieb hinterher zu rennen. Was ich daraus gelernt habe, mich nicht mehr für den Scheiß anderer Leute einzusetzen.

isilang  04.05.2023, 11:42
@LieseMuelller

Es könnte ja sein, dass du im falschen Film bist.

Ich habe übrigens bei der Justiz "gelernt", war u. a. beim Landgericht für Strafsachen, habe die Staatsanwaltschaft kennengelernt, zwei Amtsgerichte und weiß also ein wenig über Strafmaße etc. Ich weiß auch, wieviel Dinge anders geregelt werden. Von daher bin ich geneigt, frank6188 zu glauben. 😃

Davon abgesehen wurde hier wie so oft eine Nebentür geöffnet, Behauptungen wurden aufgestellt, Lebenserfahrungen anderer negiert ... Das alte Lied, das man schon auf dem Latschen pfeifen kann.

LieseMuelller  04.05.2023, 11:49
@Frank6188
Nicht alles was unter zwei Jahren fällt, wird automatisch zu Bewährung ausgesetzt.

Ich wollte es nicht erwähnen, aber du hast natürlich recht. Das wäre dann nämlich bei einem entsprechenden Vorstrafenregister der Fall. War das bei dir auch der Fall?

Und es war nicht meine Kamera, ich hatte mit der Besitzerin nichts zu tun, kannte sie noch nicht mal. Ich war nur Bedienung auf der Hochzeit

Ein weiteres interessantes Detail - sofern es den Tatsachen entspricht - das zu Gedankengängen in meinen Kopf anregt.

Was ich daraus gelernt habe, mich nicht mehr für den Scheiß anderer Leute einzusetzen.

Ich habe auch etwas gelernt, nein, ich habe aufgrund meiner Erfahrung, da etwas mehr manifestiert. Muß nicht immer gut sein, aber es passt ja.

Frank6188  04.05.2023, 11:57
@LieseMuelller

Ich habe daraus gelernt, mich nicht mehr für die materiellen Sachen Unbekannter einzusetzen, weil ich weiß, dass ich als Vorbestrafter bei gegensätzlichen Aussagen immer im Nachteil bin. An dem Abend wurde der Dieb verhaftet, nicht ich. Das drehte sich erst später. Noch mal: ich habe nichts ausgesagt, der Dieb hat nichts ausgesagt. Er war nicht verletzt und hatte auch kein Attest. Es gab auch keine Zeugen. Es gab nur die Vermutung eines Richters aufgrund der Aktenlage. Dass ich nüchtern war, braucht dich gar nicht besonders zu verwundern, da ich meine frühere Straftat unter Alkoholeinfluss gemacht hatte und deshalb zu dem Zeitpunkt nichts getrunken habe, weshalb ich auch mich als Bedienung habe einteilen lassen. Vielleicht kannst du mal dann merkwürdiges Kopfkino ausschalten. Natürlich helfe ich noch wenn echte Not herrscht. Zuletzt hat jemand in der Straßenbahn einer jungen Frau, die auf der Bank saß, sein Geschlecht ins Gesicht gedrückt. Zweimal hintereinander. Dem habe ich paar geschmiert und bin an der nächsten Station ausgestiegen, weil ich weiß, dass ich keinen Orden bekomme. Und wenn ich dich hier lese, sehe ich es bestätigt. Nehmt eure Vorurteile und steckt sie euch sonst wohin. Aber wenn ihr mal in Not seid und jemand Handfestes hilft euch, dann wärt ihr auch froh.

LieseMuelller  04.05.2023, 11:58
@isilang
Es könnte ja sein, dass du im falschen Film bist.

Mein Bauch sagt mir - nein. Da schreibt sich ein Frank6188 langsam aber sicher um Kopf und Kragen und du willt mir das Drama in mehreren Akten einfach nicht gönnen? Schade.

Ich habe übrigens bei der Justiz "gelernt"

Um es mit Shania Twain zu sagen "That Don't Impress Me Much". Ich bin juristisch nicht vorgebildet, aber wenn man wie ich in meiner Community von Anwälten umgeben ist, spitzt man natürlich die Ohren.

Frank6188  04.05.2023, 11:59
@LieseMuelller

Die grundsätzliche Frage hier war, könnte man angezeigt und verurteilt werden, wenn man jemanden hilft. Meine Antwort darauf war ja und ich habe es bestätigt und um gar nichts anderes ging es ja. Ich brauche keine moralische Bestätigung, sehe aber auch meine Faktenlage nicht widerlegt

isilang  04.05.2023, 12:01
@LieseMuelller

Ich gönne dir jedes Drama. 😃 Jeder soll das bekommen, was ihm guttut. Aber ich gönne frank6188 und mir kein Drama.

Ich habe dich nicht beeindruckt? 😃 Da bin ich ja froh, das lag mir nämlich fern.

Dein Bauch gaukelt dir was vor ... Das kannst du gern annehmen. Ich weiß es unter Umständen besser.

isilang  04.05.2023, 12:21
@Frank6188

Den sich aus der Frage ergebenen Aspekt hast du beantwortet. Im Grunde könnte man den ganzen Rattenschwanz löschen lassen, weil er nicht zur Beantwortung der Frage beiträgt.

Aber Theoretiker meinen häufig, sie wüssten es besser als jene, die wirklich wissen, wovon sie sprechen.

Der Antworter OmniosX hat außerdem ähnliche Erfahrungswerte. Mehr braucht es gar nicht.

Die gibt es bestimmt noch! Leider ist die Hemmschwelle Gewalt anzuwenden stark gesunken! Das könnte ei Grund dafür sein, warum Menschen heute drei mal überlegen zu helfen, bevor sie sich in Gefahr begeben.

Natürlich gibt's die und die ist auch extrem wichtig in einer freien Gesellschaft. Ich glaube, die Zivilcourage ist z.Zt. sogar verbreiteter als in den letzten Jahren. Vor allem die Jugend ist sehr couragiert (Lützerath, Klimakleber, Tierwohl,...)


GoodRuby  01.05.2023, 15:46
Vor allem die Jugend ist sehr couragiert (Lützerath, Klimakleber, Tierwohl,...)

hat mit Zivilcourage nichts zu tun

das ist politischer Aktivismus/Extremismus

isilang  03.05.2023, 12:23

Böse Zungen behaupten, Klimaktivismus tendiere gar in Richtung Terrorismus.

Ja und ja.

Könnte natürlich beides mehr sein.

Natürlich gibt es Zivilcourage! Man denke nur an den xy Preis.