Gibt es irgendwo eine Grafik (Kurve/Diagramm), die veranschaulicht ab welchem Verdienst im unteren Einkommenssegment man wie viel Abgaben man als lediger hat?

2 Antworten

Ganz einfach im Kopf die Sozialabgaben bei mehr als 2000€ mtl. Bruttolohn mit ca. 20% berechnen bis zur BBG = Beitragsbemessungsgrenze.

Beim Midijob zwischen 538,01€ bis 2000€ mtl. Bruttolohn sind dies etwas weniger zwischen 0% bis max. ca. 20% Sozialabgaben (Übergangsbereichsregeglung ankreuzen für den Midijob beim AOK-Gehaltsrechner).

Bei Azubis gelten immer die ca. 20% Sozialabgaben; jedoch wird bei den meisten Azubis keine Lohnsteuer einbehalten, da die Ausbildungsvergütungen bei den meisten Azubis unter der 1358 Euro-Grenze liegen, ausser bei den bestbezahlten Ausb.berufen wie hier in dem Link: https://www.ausbildung.de/berufe/bestbezahlte/

Auf den Cent genau kannst du die ganzen Abgaben inkl. Lohnsteuern mit dem professionellen AOK-Gehaltsrechner ausrechnen: https://www.aok.de/fk/tools/rechner/gehaltsrechner-2024/

Bei der Jahres-Einkommensteuer z.B. für einen Single ist dies einfacher aus Tabelle abzulesen, da hier die Lohnsteuerklasse keine Rolle mehr spielt (die mtl. Lohnsteuer ist ja nur mal eine Vorabzahlung für die Ek-Steuer). Nur das zu versteuernde Einkommen spielt hier eine Rolle für die Jahres-Ek-Steuer:

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

siola55  16.09.2024, 19:20

Lohnsteuern werden beim Single in Lohnsteuerkl.klasse 1 ab einem mtl. Bruttolohn von ca. 1358€ einbehalten vom Lohnbüro.

stealthuser 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 20:23
@siola55

Das hat meine selbst erstellte Tabelle auch ergeben.

Ich habe mal meinen Bruttolohn bei 40 Stunden als Basis genommen und habe meine Wochenstunden in 5 Stundenschritten reduziert und dazu den Bruttolohn ausgerechnet.

Interessanter Weise steigt mein Nettostundenlohn bei sinkender Stundenzahl erst merklich an dem Punkt an, wo der Bruttolohn das steuerfreie Existenzminimum unterschreitet aber dann gibt es die nächste merkliche Änderung erst bei unterschreitung der Minijob-Grenze.

siola55  16.09.2024, 21:23
@stealthuser

Mit 2000€ mtl. Bruttolohn hast du einen Midijob mit der Übergangsbereichsregelung zwischen 538,01€ bis 2.000€ und hier sind die Sozialabgaben stark reduziert: https://magazin.minijob-zentrale.de/neuer-uebergangsbereich/

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/midijob/midijob_node.html#docb83bb90c-d751-4e3e-bf63-23e0bce88e20bodyText2

wie z.B.: Wer zahlt was im Midijob?
Sowohl Midijobber als auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zahlen anteilig in die Sozialversicherung ein. Für Midijobber und Midijobberinnen sind die Beiträge stark reduziert. Der Gesamtbeitrag und der Beitragsanteil des Midijobbers werden dabei jeweils über zwei verschiedene Formeln berechnet. Die Differenz zahlt dann der Arbeitgeber.
Für die Berechnung der Beiträge können Sie den Midijob-Rechner nutzen.
Das zahlen Arbeitnehmer im Midijob
Midijobber und Midijoberinnen werden nicht mit dem vollen Sozialversicherungssatz belastet. Denn der Beitragsanteil wird nicht prozentual vom Lohn berechnet, sondern über eine spezielle Berechnungsformel ermittelt. 
Obwohl der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung geringer ist als bei regulär Beschäftigten, können Midijobber die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen.
siola55  16.09.2024, 21:35
@stealthuser

Du mußt bei deiner Berechnung schon unterscheiden zwischen dem mtl. Lohnsteuerabzug und der jährl. EK-Steuer:

Beim Single in Lohnst.klasse 1 erfolgt wie oben schon beantwortet der mtl. Lohnsteuerabzug ab einem mtl. Bruttolohn von ca. 1358€!

Bei der jährl. Einkommensteuer jedoch gilt beim Single der Grundfreibetrag von aktuell 11.604€ + die Arbeitnehmerpauschale von 1.230€ (auch Wertb.kostenpauschale genannt für Fahrtkosten usw.) + der ganze Vorsorgeaufwand (also Beiträge für RV, KV, PV sowie die Al-versicherung usw.); ergo sind im Kalenderjahr 2024 mehr als insgesamt 12.834€ einkommensteuerfrei!

siola55  16.09.2024, 21:35
@siola55

Minijobs sind nochmals eine andere Baustelle ;-)

siola55  16.09.2024, 21:43
@stealthuser

Interessanter Weise steigt mein Nettostundenlohn bei sinkender Stundenzahl erst merklich an dem Punkt an, wo der Bruttolohn das steuerfreie Existenzminimum unterschreitet aber dann gibt es die nächste merkliche Änderung erst bei unterschreitung der Minijob-Grenze...

Dann hast du leider die Midijob-Regelung nicht beachtet, also die Übergangsbereichsregelung nicht angekreuzt und somit den Nettolohn für einen Azubi ausgerechnet :-((

Das wird es kaum geben, weil die Abgaben viel zu individuell von Person zu Person sind.

Folgende Punkte beeinflussen die Höhe der Abzüge:

  • Bundesland
  • Kirchenzugehörigkeit
  • Alter
  • Anzahl der Kinder
  • Art der Krankenversicherung (privat/gesetzlich)
  • Höhe des Zusatzbeitrags der Krankenversicherung
  • Steuerklasse (1, 2 oder 6)

Nimm dir einmal einen beliebigen Brutto Netto Rechner im Internet und schaue, was da alles abgefragt wird, weil es Einfluss auf die Abzüge hat.

Meine Empfehlung: Nimm einen solchen Brutto Netto Rechner und füttere den mit unterschiedlichen Daten, die auf dich zutreffen und dann hast du verschiedene Ausgangspunkte.

Eine Tabelle für alle Fälle für jeden Euro wäre auch so aufgebläht, dass es unübersichtlich wäre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

stealthuser 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 18:06

Vielen Dank