Gibt es die Partei "Bürger in Wut"auch auf Bundesebene?

1 Antwort

Nein, schau hier. Die Partei ähnelt vielleicht der ehemaligen Freiheit, ist aber konservativer. Zudem versuchte der Soziologe Alexander Häusler der BIW Rassismus zu unterstellen, indem er ein Zitat des Programms verkürzt wiedergab. Diese Fälschung findet sich indes heute noch in der Wikipedia:

Der Sozialwissenschaftler Alexander Häusler schrieb 2008, die Bürger in Wut seien „mit rassistischen Forderungen in Erscheinung getreten, so etwa mit der Forderung nach 'Rückkehr zum Abstammungsprinzip, wonach Deutscher nur sein kann, wer abkömmlich deutscher Staatsangehöriger ist'“.[37] 

Oponn  30.06.2023, 07:48

Und die Fälschung belegst du jetzt noch?

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BelfastChild  30.06.2023, 07:54
@Oponn

Darüber berichtete BIW sowie auch die Preußische Allgemeine Zeitung, die aber laut den Wikipedia-Linken keine vernünftige Quelle ist. Häusler ließ nämlich weg, dass auch jeder der sich hier integriert deutscher Staatsbürger werden kann. Wäre BIW tatsächlich so drauf, würde der Verfassungsschutz schon genauer drauf schauen, was nicht der Fall ist.

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Oponn  30.06.2023, 07:57
@BelfastChild

Tatsächlich finden sich im Wahlprogramm diverse Punkte, die mit der Verfassung kollidieren. Obiger Punkt ist das allerdings nicht. Verlink doch mal dein Blatt.

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BelfastChild  30.06.2023, 08:01
@Oponn
Tatsächlich finden sich im Wahlprogramm diverse Punkte, die mit der Verfassung kollidieren.

Sicher? Vom Verfassungsschutz werden die nicht beobachtet.

Verlink doch mal dein Blatt.

Ich hatte mir das nicht abgespeichert, sondern grade nur das hier gefunden:

Die Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) hat Klage gegen den Sozialwissenschaftler Alexander Häusler von der FH Düsseldorf eingereicht. Häusler hatte in einem Aufsatz eine Passage aus dem Programm der BIW falsch zitiert, um der Wählervereinigung „rassistische Forderungen“ unterstellen zu können.
Alexander Häusler ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der „Arbeitsstelle Neonazismus“ an der Fachhochschule Düsseldorf. In seinem 2008 erschienenen Buch „Rechtspopulismus als „’Bürgerbewegung’“ heißt es an einer Stelle zu BÜRGER IN WUT:
„Diese im Jahr 2004 gegründete Wählvereinigung trat ebenfalls mit rassistischen Forderungen in Erscheinung – so etwa mit der Forderung nach `Rückkehr zum Abstammungsprinzip, wonach Deutscher nur sein kann, wer abkömmlich deutscher Staatsangehöriger ist`.“
Laut Fußnote will Häusler diesen Satz wörtlich dem Programm der BÜRGER IN WUT entnommen haben. Diese Behauptung ist aber unrichtig. Tatsächlich hieß es in der damals gültigen Version des BIW-Bundesprogramms:
„Rückkehr zum Abstammungsprinzip, wonach Deutscher nur sein kann, wer Abkömmling deutscher Staatsangehöriger ist oder die deutsche Staatsangehörigkeit nach erfolgreicher Integration erworben hat.“
Den letzten Teil der BIW-Forderung hat Häusler weggelassen, um seinen absurden Rassismusvorwurf unterfüttern zu können.
Der Springer Fachmedien Verlag, in dem das Buch erschienen ist, hat sich mittlerweile in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, die Falschbehauptung in zukünftigen Veröffentlichungen nicht zu mehr zu verbreiten. Alexander Häusler hat eine Erklärung gleichen Inhalts trotz mehrfacher Aufforderung bislang verweigert. Deshalb haben die BIW jetzt Klage beim Landgericht Berlin eingereicht.
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Oponn  30.06.2023, 08:10
@BelfastChild
Sicher? Vom Verfassungsschutz werden die nicht beobachtet.

Natürlich sicher. Die sind aber kein Grund für eine Beobachtung.

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Oponn  30.06.2023, 08:54
@BelfastChild

Verbringen von Menschen in deren Heimatgemeinden nur wegen eines Aufenthalts.

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