Ghusul gemacht aber vergessen die Absicht davor zu sagen und bismillah ist es dadurch ungültig?
Hab es dann nochmal gemacht aber wäre das Nötig gewesen
fürs nächste mal
3 Antworten
Du sprichst die Absicht nicht aus, denn die Absicht ist in deinem Herzen, und es geschieht automatisch.
Du gehst in das Badezimmer, um die Gebetswaschung (Wudu) für das Gebet durchzuführen. Dort ist die Absicht bereits gefasst worden. Man geht unter die Dusche, um sich von ritueller Unreinheit (janāba) zu reinigen. Und auch hier ist die Absicht bereits gefasst.
Schließlich geht man nicht auf die Toilette und spricht die Absicht laut aus, wie zum Beispiel: "Ich gehe jetzt auf die Toilette, damit ich mich erleichtern kann", was natürlich völliger Unsinn ist.
Die authentischste Meinung der Rechtsgelehrten ist, dass das Sagen von "Bismillah" vor Wudu und vor Ghusl nicht verpflichtend ist. Aber es ist trotzdem sehr empfehlenswert! Die Wudu und das Ghusl sind weiterhin gültig. Jedoch muss man aufpassen, dass die Absicht richtig ist.
Ein Beispiel wäre, wenn du unter die Dusche gehst und dich nur abkühlen willst. Und das ist die falsche Absicht. Hier wolltest du kein Ghusl durchführen, sondern eine gewöhnliche Abkühlung unter der Dusche.
Selam Aleikum,
Es gibt gelehrte, die den Whudu ohne "Bismillah" als ungültig definieren. Das ist jedoch nicht der Konsens.
Die Absicht musst du fassen, bzw haben, jedoch nicht aussprechen.
Möge Allah es von dir annehmen.
Salamu aleykum Ukhti
es ist keine Pflicht vor dem Ghusl oder vor dem Wudu bismillah zu sagen, es ist wünschenswert
Wa Allahu a'lam
(Und Allah weiß es am besten)