Assalamu Aleikum,
Ich kenne einen solchen Hadith.
https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/162-gesellschaft-aktuelles/sonstiges-speziell-fuer-maenner/1678-der-dayyuth-seine-definition-und-strafeFrage:
Beschreibt der Begriff „Dayyuuth“ {ديوث} jeden Mann, der seinen Töchtern erlaubt, nicht-islamische Kleidung zu tragen? Einer der Brüder erzählte uns dass der Dayyuth nicht jemand ist, der seiner Mutter, Schwester oder Ehefrau beim Begehen von Zina sieht (Anmerk. d.h. nichts dagegen unternimmt). Dieser Bruder interpretierte den Hadith, der sich auf diese Bedeutung bezieht, indem er den Dayyuth als jemanden beschrieb, der seine Haushaltsmitglieder dabei sieht, wie sie Munkar begehen, während er dazu schweigt und das Gute darin zur Schau stellt; er bezieht sich demnach nicht auf jemanden, der seine Haushaltsmitglieder dabei sieht, wie sie Zina begehen. Ist so jemand, der zusieht wie seine Familie Zina begeht ein Dayyuth? Und was bedeutet dieses Munkar, dass in dem Hadith des edlen Propheten erwähnt wird?
Antwort:
Ahmad überliefert von Ibn `Umar (radiyaAllahu anhum) dass Allah's Gesandter (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:
{ثلاثة قد حرم الله تبارك وتعالى عليهم الجنة: مدمن الخمر، والعاق، والديوث, الذي يقر في أهله الخبث.}
„Dreien hat Allah (Segensreich und Erhaben ist Er) das Paradies verboten:
- Dem Khamr (Rauschmittel)-Süchtigen,
- dem pietätlosen (Anmerk. der unreligiöse/nicht rechtschaffene) Sohn, und
- dem Dayyuuth, der das Abscheuliche seiner (weiblichen) Haushaltsmitglieder zulässt.“
Al-Haythamy sagte in ‚Majma` Al-Zawaa'id‘ dass der Name einer der Überlieferer des Hadith nicht erwähnt wurde, aber dass die anderen Überlieferer thiqaah (vertrauenswürdig) sind. Auch überlieferte At-Tabaraany von `Ammaar ibn Yaasir (radiyaAllahu anhu), dass der Gesandte Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:
{ثلاثة لا يدخلون الجنة أبدًا: الديوث، والرجُلَة من النساء، والمدمن الخمر. قالوا: يا رسول الله, أما المدمن الخمر فقد عرفناه، فما الديوث؟ قال: الذي لا يبالي من دخل على أهله. قلنا: فما الرجُلَة؟ قال: التي تتشبه بالرجال.}
„Drei (Arten von) Personen werden niemals das Paradies betreten:
- der Dayyuuth,
- die Rajulah (vermännlichte Frau), und
- die von Khamr abhängige Person.“
Sie fragten: „Oh Gesandter Allahs, wir kennen den Khamr-Süchtigen, aber was ist der Dayyuuth?“ Er antwortete: „Es ist derjenige, der nicht darauf achtet, wer zu den (weiblichen) Mitgliedern seines Haushalts eintritt.“ Sie fragten: „Wer ist die Rajulah?“ Er antwortete: „Jene (Frau), welche die Männer nachahmt.”
Al-Haythamy sagte in ‚Majma` Al-Zawaa'id‘: Der Hadith schließt Überlieferer mit ein, deren Status unbekannt ist, jedoch gibt es keine schwachen Überlieferer unter ihnen. Al-Bazzaar und At-Tabaraany überlieferten von Maalik ibn Uhaymir (radiyaAllahu anhu) welcher sagte, dass er den Gesandten Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam) sagen hörte:
{لا يقبل الله من الصقور يوم القيامة صرفًا ولا عدلاً، قلنا: يا رسول الله! وما الصقور؟ قال: الذي, يدخل على أهله الرجال.}
„Allah wird von As-Suquur am Tage der Auferstehung weder Buße noch Freikauf annehmen. Wir sagten: Oh Gesandter Allahs! Was ist As-Suquur? Er sagte: Derjenige, welcher den Männern erlaubt, zu den (weiblichen) Mitgliedern seines Haushalts einzutreten.“
Al-Haythamy kommentierte dass unter den Überlieferern Abu Raziin Al-Baahilii war, welchen er nicht kannte, aber der Rest der Überlieferer war thiqaah. Demzufolge zeigt die erste oben genannte Erzählung, dass der Begriff (Ad-Dayyuuth) benutzt wird, um jeden zu beschreiben, der das Abscheuliche {الخبث} zulässt, welche irgendeine der Frauen unter seiner Vormundschaft begeht, sei dies seine Ehefrau, Tochter, Schwester usw. und sei dies ein Akt der Abscheulichkeit oder ein Mittel, das zur Zina (Unzucht) führt, wie das Entblößen der ‘Aurah in Anwesenheit von Nicht-Mahaarim, das Alleinsein mit ihnen, das Tragen von Parfüm beim Ausgehen und andere Methoden, die Fitna und Korruption verursachen.
Die anderen Ahadith, die zum gleichen Thema zitiert werden, fallen unter das allgemeine Gebot des ersten Hadith, auch wenn sie die genannten Mängel aufweisen.
Es ist bekannt, dass das es haram (verboten) ist, dass der Mensch im Angesicht von Munkar schweigt, sei dies, dass es von seinen (weiblichen) Familienmitgliedern begangen wird oder von anderen. Jedoch ist das Schweigen bei einer Munkar-Tat, die von den (weiblichen) Angehörigen begangen wird, gewaltiger in der Sünde, weil der Mann der Beschützer (Waly) ist, der verantwortlich für seine Angehörigen ist. Dieses Ruhigbleiben ist in der Tat Munkar, ob es ihn dadurch zu einem Dayyuth macht oder nicht, wegen der Aayaat und Ahadith, die dies anzeigen.
Und von Allah ist der Erfolg. Mögen Allahs Salaah und der Salaam auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.