Ghostwriter ist soetwas illegal?
Es gibt ja Ghostwriter, die ne Bachelorarbeit für c.a 2000€ schreiben.
Ist es illegal, so jm zu beauftragen? Und wie sicher wäre so etwas?
Und nehmen wir an, ich beauftrage jm, bekomme die Bachelorarbeit und ändere sie etwas um. Würde dies als ,,eigenes Werk" durchkommen? Auch wenn es später rauskommt?
Denn wenn man ja selber ne Bachelorarbeit schreibt, dann nimmt man die Informationen ausm Internet oder nem Buch und ändert sie etwas um, fügt etwas dazu oder entfernt etwas.
Habe so etwas nicht vor, bin aber neugierig. Denn ich kenne persönlich jm, der sein Bachelorarbeit für 1800€ schreiben lassen hat.
7 Antworten
Nein, Ghostwriting ist nicht illegal, allerdings solltest Du die Vorlage für deine eigene Arbeit nutzen und sie nicht direkt abgeben.
Beauftragen darfst du einen Ghostwriter, du darfst die Arbeit dann nur nicht als deine eigene einzureichen ist allerdings illegal.
Wenn du die Arbeit abänderst und die "Originalarbeit" nicht als Quelle angibst ist das auch illegal.
Zur "Sicherheit": wenn du Glück hast, kommst du durch, wenn du Pech hast fliegst du ohne Abschluss von der Hochschule.
So schwer ist es nun auch nicht eine Bachelorarbeit zu schreiben.
Hey,
du kannst einen Ghostwriter beauftragen. Guck mal hier: www.smartghostwriters.com
Natürlich darfst Du den Text nicht einfach einreichen, sondern musst ihn eigentlich selber erarbeiten. Aber manchmal hat man einfach keine Zeit oder ist nicht gesund oder hat andere Gründe, die nur Dich etwas angehen. Entscheide selber. Und behalte es auch für Dich. Eine gute Agentur wird Deine Daten nicht weitergeben und löscht Deinen Text eigentlich zuverlässig nach der Abnahme. Es gibt wirklich gute Agenturen. Was Du dann mit dem Text machst, ist Deine Sache.
Viel Glück.
Illegal ist es natürlich, denn man unterschreibt ja in seiner Arbeit, daß man die Arbeit selbständig verfasst hat.
Die andere Frage ist, ob es auffliegt. Das Risiko ist sicherlich sehr unterschiedlich, aber auf jeden Fall vorhanden.
Du musst auch eine Selbstständigkeitserklärung abgeben. Da du dann ja nicht selbstständig gearbeitet hättest, wäre das Betrug und dein akademischer Titel wird dir wieder aberkannt.