GEZ zurückverlangen - keine Rückmeldung?

3 Antworten

Du begehst da gerade einen Denkfehler............ Es genügt wenn einmal im jeweiligen Haushalt gezahlt wird. Deine Eltern sind zwar befreit aber du doch nicht.

Ich war für einen Zeitraum von ca. 9 Monaten in einer eigenen Wohnung und musste aus dem Grund GEZ bezahlen.

Also hast du ein Einkommen und mußt auch dort zahlen, wo du hin ziehst. Du kannst froh sein und die dir keinen stricke daraus drehen und meinen, das du auch vorher hättest bezahlen können.


ivostrg 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 17:33

Wieso denn das? Meine Eltern sind die Mieter, ich bin lediglich der Sohn und kein Mieter sondern Mitbewohner der Wohnung. Das ergibt für mich kein Sinn.

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chanfan  10.08.2024, 17:34
@ivostrg

Ach mir ist das doch egal. Ich habe dir das mitgeteilt das sollte reichen. :)

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Wenn deine Eltern befreit sind, bist du damit nicht automatisch auch befreit. Das wäre nur der Fall, wenn du noch nicht 25 Jahre alt bist. Grundsätzlich ist nämlich jeder volljährige Bewohner einer Wohnung verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, er muss allerdings nur einmal pro Wohnung gezahlt werden. Auf die Frage, wer Mieter oder Eigentümer ist, kommt es nicht an. Da deine Elern nicht zahlen, wärst du dann derjenige, der für die Wohnung zahlen muss.

Bist du also schon 25 Jahre alt, musst du für die Wohnung deiner Eltern zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sofern Du ganz offiziell zurück ins Haus Deiner Eltern incl. Adresswechsel beim WEinwohnermeldeamt zurück gekehrt bist, so wärest Du dann dort ebenfalls GEZ-pflichtig für den dortigen Haushalt.


ivostrg 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 17:32

Wieso? Vorher war ich es nicht.

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Gnurfy  10.08.2024, 17:39
@ivostrg

Wenn Du nun offiziell wieder in der Wohnung Deiner Eltern gemeldet bist, so wirst Du auch wieder Besrandteil dieses Haushaltes und mußt anstelle Deiner befreiten Eltern nun entsprechend zahlen.

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wilees  10.08.2024, 18:03
@ivostrg

Sei eher froh, wenn Dir keine Nachforderung ins Haus flattert, wenn Du nach Vollendung Deines 18. Lebensjahres bereits Einkommen hattest und damals noch im elterlichen Haushalt gelebt hast

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