GEZ ARD-ZDF-Deutschlandradio, Statuten ca.2013?

1 Antwort

Da hat leider der Beitragsservice recht. Dass du für die Gewerberäume Rundfunkbeitrag zahlst, hilft dir nicht. Es müsste eine Wohnung sein. Der Text im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat sich seit 2013 insoweit nicht geändert. Du hast in der Anfangsphase offensichtlich Glück mit nicht ganz sattelfesten Mitarbeitern gehabt. Freue dich darüber. Aber jetzt musst du zusätzlich für die Wohnung zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

GEZVerweigerer 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 13:56

sehe ich nicht so:

denn wenn ich für die wohnung zahlen muß dann muß ich für den betriebe die beitrage zurückerhalten. da die wohnung zugleich das büro ist und baupolizeilich keine wohnung sondern ein büro

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GEZVerweigerer 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 00:21

bin dabei klage aufzusetzen

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