GEZ ARD-ZDF-Deutschlandradio, Statuten ca.2013?
Hallo zusammen,
Ich streite zur Zeit mit diesem o.a. Beitragsservice weil ich meine Wohnung ( 1 einziges Zimmer ) in einem gewerblich genutzten Gebäude habe und ich diese Wohnung nur erreichen kann wenn ich die gewerblichen Räume ( für die zahle ich Gebühr ) durchquere.
Vor ca. 11 Jahren ( 2013 ) hatte ich mal etwas gelesen, daß wenn man nur in eine Wohnung gelangt nach dem man andere Räumlichkeiten, für die eine Gebühr schon bezahlt wird, durchqueren muß um in diese Wohnung zu gelangen daß diese dann Beitragsfrei ist. So hatte ich vor rund 11 Jahren denen gegenüber argumentiert und es wurde akzeptiert und die Wohung war beitragsfrei gestellt.
Jetzt nerven die schon wieder. Leider finde ich diesen Passus nicht mehr mit dem durchqueren von Räumen, für die bereits eine Gebühr bezahlt wird. Jetzt heißt es nicht mehr "Räumlichkeiten" sondern "andere Wohung". Kann mir da eventuell einer weiterhelfen? Ein Link wäre toll.
danke vielmals
1 Antwort
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Da hat leider der Beitragsservice recht. Dass du für die Gewerberäume Rundfunkbeitrag zahlst, hilft dir nicht. Es müsste eine Wohnung sein. Der Text im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat sich seit 2013 insoweit nicht geändert. Du hast in der Anfangsphase offensichtlich Glück mit nicht ganz sattelfesten Mitarbeitern gehabt. Freue dich darüber. Aber jetzt musst du zusätzlich für die Wohnung zahlen.
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sehe ich nicht so:
denn wenn ich für die wohnung zahlen muß dann muß ich für den betriebe die beitrage zurückerhalten. da die wohnung zugleich das büro ist und baupolizeilich keine wohnung sondern ein büro